Monat: März 2026

Hat der Staat den Verstand verloren?

Das suchende Auge der Staatsmacht im Kampf gegen Hass und Hetze kennt keinen verborgenen Winkel. Jetzt hat es den Kolumnisten getroffen. Verbreitung verbotener Parolen gemäß § 86a StGB, lautet der Vorwurf

Die Staatsmacht hat mich aufgefordert, mich zu erklären. Wenn meine Erklärungen nicht zufriedenstellend ausfallen, drohen mir bis zu drei Jahre Gefängnis, ersatzweise Geldstrafe.

Was habe ich mir zu Schulden kommen lassen? Ich habe Worte benutzt, die man mir zu meinem Nachteil auslegt. Anfang Dezember bin ich in meinem Podcast „Der schwarze Kanal“ auf den Gründungskongress der Jugendorganisation der AfD in Gießen zu sprechen gekommen. Sie erinnern sich vielleicht, das war die Versammlung, auf der ein junger Mann mit langem schwarzem Haar und einer blauen Smokingjacke ans Mikrofon trat und mit rollendem R davon sprach, dass Deutschland wieder deutsch werden müsse. Ein anderer Kandidat, der dann in den Vorstand kam, recycelte bei seiner Bewerbungsrede den Hitler-Jugend-Satz „Jugend muss durch Jugend geführt werden“.

Bis zum März 2025 hieß der Jugendverband „Junge Alternative“, dann trennte sich die AfD von ihrer Nachwuchsorganisation, weil sie selbst der AfD-Führung zu radikal war. Anfang November kam es in Gießen zur Neugründung. Im Vorfeld hatte es mehrere Namensvorschläge wie „Patriotische Jugend“ oder „Generation Deutschland“ gegeben.

„Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich?“, fragte ich meine Kollegin Carolin Blüchel. „‚Generation Hoffnung‘ oder ‚Generation Deutschland erwache‘?“ Ich habe in dem Moment also Delegierte, die mit Insignien des Dritten Reichs flirten, so genannt, wie der Flirt es nahelegt. Das aber will die Staatsmacht nicht stehen lassen. „Beim o. a. Wortlaut handelt es sich um eine verbotene Parole gem. § 86a StGB“, heißt es in dem Schreiben des Kriminaldezernats 4 in München, ein entsprechendes Strafverfahren sei eingeleitet.

Wir lernen wieder eine Reihe von Paragrafen neu kennen. Wir hatten sie vergessen. Sie spielten keine Rolle, weil Meinungsfreiheit in der Vergangenheit so ausgelegt wurde, dass man übersehen konnte, dass es sie noch gab. Zu den Strafvorschriften, die wir mit heißem Herzen zu studieren aufgefordert sind, gehören das Verbot der Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verbot der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a – Achtung: „Deutschland erwache“ ist SA-Parole).

Ich kann von Glück sagen, dass sich das Kriminalfachdezernat 4 mit der Mitteilung über das Strafverfahren begnügte und keine Hausdurchsuchung veranlasste. Auch das gehört ja zu den unliebsamen Überraschungen, vor denen man nicht mehr gefeit ist: dass einem morgens die Polizei in der Tür steht, weil ein Amtsrichter meint, es sei Gefahr im Verzug.

Ich habe drei kleine Kinder, die jüngste Tochter ist vier. Man weiß auch als Vater nicht, welchen Eindruck ein unerwartetes Auftreten der Staatsgewalt in aller Herrgottsfrühe bei empfindlichen Kinderseelen hinterlässt. Insofern bin ich dankbar für die Rücksichtnahme, die man hat walten lassen.

Der Publizist Norbert Bolz hatte bekanntlich nicht so viel Glück. Auch er hatte sich nach Meinung der Staatsorgane eines sogenannten Äußerungsdelikts schuldig gemacht; auch bei ihm war es ein Verstoß gegen den § 86a, der ihm wegen eines ironischen Tweets zur Last gelegt wurde. In dem Fall fand sich in Dr. Lars Fricke am Amtsgericht Tiergarten eine Person mit Befugnissen, die eine Hausdurchsuchung für unumgänglich hielt.

Der Paragraf kennt eine Reihe von Ausnahmetatbeständen. Journalisten zum Beispiel oder Historiker sind von der Strafverfolgung ausgenommen, sonst würde einen bereits das Zitat in Schwierigkeiten bringen. Es gibt zudem „ähnliche Zwecke“ wie die Kunst oder die staatsbürgerliche Aufklärung, die straffrei gestellt sind. Das ist ziemlich genau das, was im Fall Bolz zur Anwendung gekommen wäre, hätte man nicht dem Verfolgungsfuror nachgegeben. Ich hätte also gewarnt sein können, kann man sagen. Genau darum geht es ja auch: gewarnt zu sein. Bestrafe einen, erziehe tausend.

Alle paar Jahre erhebt das Meinungsforschungsinstitut Allensbach die Einschätzung der Deutschen zur Meinungsfreiheit. Knapp die Hälfte der Befragten sagt, dass man sich vorsehen müsse, was man in der Öffentlichkeit von sich gebe. Jedes Mal, wenn Allensbach das Ergebnis vorstellt, ist die Bestürzung groß. Wie kann es nur sein, dass die Bürger glauben, die Meinungsfreiheit sei gefährdet, wo wir doch in der besten Demokratie aller Zeiten leben, heißt es in den Kommentaren. Die Auffassung, dass es auch gut sei, dass sich die Bürger mehr vorsehen müssten, liest man interessanterweise so gut wie nie. Dabei ist es genau das, was man in vielen politischen Abteilungen und auch Redaktionsstuben denkt.

Der Kolumnistenkollege Harald Martenstein hat vor drei Wochen eine viel beachtete Rede im Thalia Theater in Hamburg gehalten. Es ging um das Für und Wider eines AfD-Verbots, das war das Thema des dreitägigen Schauprozesses, zu dem er als Zeuge geladen war. Aber eigentlich ging es um viel mehr. Es ging um die Verteidigung der Demokratie vor ihren Rettern.

Immerhin, der Rechtsstaat funktioniert am Ende. Für jeden übergriffigen Staatsanwalt oder Amtsrichter findet sich irgendwann ein Gericht, das ihm in die Parade fährt. Das ist wie in den USA: Auch dort sind es die obersten Gerichte, die den Allmachtsanspruch der Politik in die Schranken weisen.

Vor ein paar Tagen hat das Verwaltungsgericht in Köln in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bericht des Verfassungsschutzes, in dem die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, nicht ausreichend sei. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde, anders als viele meinen. Wenn eine Ministerin, wie in diesem Fall die ehemalige SPD-Ministerin Nancy Faeser ein Gutachten bestellt, wird es ihr geliefert.

Ich habe in meinem Verfahren einen Rechtsanwalt beigezogen, der Akteneinsicht verlangt hat. Da man auch im Kriminaldezernat 4 in der Hansastraße in München vermutlich so gut ausgelastet ist, dass man abends nicht noch Podcasts hört, wird der Polizei wohl ein kleines Vöglein zugetragen haben, dass ich verbotene Sätze im Munde führte. Seit Freitag weiß ich auch, wer es war: Der Lauscher kommt aus Berlin. Das hätte man sich denken können.

Ich komme aus einer Zeit, als der Zuträger noch als Denunziant galt. Der Nachbar, der am Zaun lauschte, das war das Letzte. Heute ist der Lauscher in den rot-grünen Adelsstand erhoben. Heute heißt er „Trusted Flagger“ und wird im Zweifel von der Regierung für seine Hilfsdienste bezahlt. Auch so ändern sich die Zeiten.

Das Verfahren liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft München. Zwei Hinweise seien mir erlaubt, bei einem Strafverfahren soll es schließlich korrekt zugehen. Als Tatzeit gibt die Polizei den 8. Dezember 2025 um 5.30 Uhr an, als Tatort meine Wohnadresse in Pullach. Dass ich den Podcast nicht von zu Hause aufzeichne, sondern in einem Studio: Woher sollen die braven Beamten das wissen? Aber Tatzeit 5.30? Das scheint mir eher die Uhrzeit zu sein, zu der der Lauscher schon wach war.

Da ich gehört habe, dass einem Angeklagten Kooperation wohlwollend ausgelegt wird: Die Aufzeichnung findet jeden Donnerstag um 11.00 Uhr in den Burda Studios in der Arabellastraße 17 statt. Falls doch jemand auf die Idee kommen sollte, mein Handy beschlagnahmen zu lassen, das ist der Ort, an dem man mich antrifft.

Verteidigung der Demokratie vor ihren Rettern