Wer sich als Partei mit dem Staat verwechselt, der verwechselt Regierungskritik schnell mit Staatskritik. Auch die ist nach dem Grundgesetz erlaubt. Demnächst allerdings in deutlich engeren Grenzen, wenn es nach den Grünen geht
Ende Januar lasen die Autoren Henryk M. Broder und Reinhard Mohr in Berlin aus ihrem Buch „Durchs irre Germanistan“. Das Buch, das seit Wochen auf der Bestsellerliste des „Spiegel“ steht, ist ein munterer Streifzug durch die Ampel-Republik, bei dem vor allem Leute auf ihre Kosten kommen, die nicht jeden Tag ein Lichtlein für Annalena Baerbock und Robert Habeck aufstecken.
Die beiden Autoren sind geübte Vortragende, sie arbeiten nach dem Motto: Lieber einen Freund verlieren als eine gute Pointe. Die Stimmung war, trotz des traurigen Sujets, entsprechend heiter. Das Publikum, die bei solchen Gelegenheiten typische Berliner Mischung aus Alt-Achtundsechzigern, undogmatischer Linke und bürgerlicher Mitte, zeigte sich zufrieden.
Wenige Tage nach der Lesung fand sich auf dem Online-Melde-Portal „Berliner Register“ („Melde Diskriminierung und extrem rechte Aktivitäten an uns“) neben Berichten über Hakenkreuzschmierereien und ausländerfeindlichen Äußerungen folgender Eintrag:
„In der Bibliothek des Konservatismus fand eine Lesung statt, bei der das Buch Durchs irre Germanistan‘ durch die beiden Autoren vorgestellt wurde. Der Begriff ‚Germanistan‘ kann so verstanden werden, dass er durch die begriffliche Anlehnung an Namen arabischer Staaten die angebliche Rückschrittlichkeit Deutschlands verdeutlichen soll. Dies kann als rassistisch eingeordnet werden, weil arabischen Staaten eine Rückständigkeit zugeschrieben und auf Deutschland übertragen wird.“
In der Lesung seien zudem auf satirische Weise feministische Themen wie das Gendern und das Selbstbestimmungsgesetz ins Lächerliche gezogen worden. „Geschlechtergerechte Sprache wurde als Ausdruck von Kleingeist und Konformität dargestellt. Beispielsweise wurde einem Radiomoderator, der einem der Autoren durch seine geschlechtergerechte Ausdrucksweise aufgefallen war, unterstellt, hätte er im Nationalsozialismus gelebt, hätte er auch mit ‚Heil Hitler‘ unterschrieben. Diese Analogie kann zudem als NS-verharmlosend interpretiert werden.“
Rassistisch, frauenfeindlich und zudem noch nah an der Verharmlosung des Dritten Reichs: Viel mehr geht eigentlich nicht. Ich habe Reinhard Mohr sofort angerufen. Ihn plagte eine furchtbare Erkältung, als wir sprachen, aber ansonsten schien er unverändert guter Dinge. Für alles gäbe es eine Premiere, sagte er, auch für anonyme Anschwärzung. „Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich jetzt denunziert worden, dabei stammen sämtliche inkriminierten Stellen aus einem im Handel frei erhältlichen Buch. Man sieht, wie sich der Geist des Blockwarts über alle Zeitenwenden hinweg erhalten hat.“
Broder und Mohr sind alte Hasen. Die Zwei wirft so schnell nichts aus der Bahn, schon gar nicht die Nennung bei einer Berliner Meldestelle. Jüngere Autoren sind da allerdings möglicherweise nicht so hart gesotten. Man weiß ja, wie das geht: Erst steht man prominent im Netz, dann heißt es: „Können wir den noch einladen? Der verbreitet angeblich antifeministische Texte.“ Dann ist man plötzlich ein umstrittener Autor. Und die Zeiten, als „umstritten“ ein Ehrenzeichen waren, sind definitiv vorbei. Wenn heute etwas die intellektuelle Szene in Deutschland auszeichnet, dann das Bedürfnis, nicht anzuecken.
Das „Berliner Register“ ist das jüngste Beispiel für eine neue Private-Public-Partnership, die sich unter Schirmherrschaft von SPD und Grünen entwickelt hat. Private Betreiber übernehmen das Handling (in dem Fall der sozialistische Jugendverband Die Falken), die Finanzierung kommt vom Staat. Bis zu einer Million Euro erhält das „Berliner Register“ jährlich an Fördergeldern von der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus gibt es Zuwendungen durch eine Reihe von Bezirksämtern. Das stellt die ganze Veranstaltung nicht nur auf eine solide ökonomische Basis, sondern verleiht den als „Vorfällen“ deklarierten Meldungen doch gleich mehr Gewicht.
Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Bislang galt hier Artikel 5 Grundgesetz, wonach jeder frei ist, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Einschränkendes regelten die Gesetze zum Persönlichkeitsschutz sowie spezielle Strafnormen (keine Volksverhetzung, kein Gewaltaufruf!). Wo beides kollidiert, die Meinungsfreiheit und das Strafrecht, legte das Verfassungsgericht fest, dass bei mehrdeutigen Aussagen immer der Deutung Vorrang zu gewähren sei, die eine Strafbarkeit ausschließe.
Das möchte die Bundesregierung so nicht mehr stehen lassen. Es soll nun das Gegenteil gelten: im Zweifel gegen den Angeklagten. „Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, verkündete Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Februar auf einer Pressekonferenz zum Thema „Hass im Netz“. Hass komme auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vor, dem Umstand wolle man Rechnung tragen.
Die Antwort heißt: „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“. Aus Sicht der Regierung braucht es nicht nur neue Instrumente wie Meldeportale, bei denen man als aufmerksamer Bürger dann antifeministisches, transfeindliches und überhaupt diskriminierendes Verhalten anzeigen kann. Es braucht auch neue Kategorien, wenn man Delikte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen will.
Statt von der Meinungsfreiheit ist nun von mentalen und verbalen Grenzverschiebungen die Rede, die es in den Blick zu nehmen gelte. Der Chef des Bundesverfassungsschutzes spricht von „Denk- und Sprachmustern“, die sich nicht in der Sprache einnisten dürften. Seine Behörde hat im Jahresbericht vorsorglich eine neue Rubrik eingeführt: „Delegitimierung des Staates“, lautet diese.
Wie man sich der Delegitimierung verdächtig macht? Indem man zum Beispiel die politischen Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels infrage stellt und damit Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Staates untergräbt. So steht es da wörtlich drin.
Wer wäre nicht gegen Hass? Ich war vergangene Woche zu Gast in der „Münchner Runde“ beim Bayerischen Rundfunk. Mir gegenüber saß Katharina Schulze von den Grünen. Schulze berichtete, welche Mails sie erreichen. Von wüsten Beschimpfungen bis zu Vergewaltigungsandrohungen ist alles dabei. Sie würde gerne sagen, dass sie das völlig kalt ließe, sagte sie, aber das wäre gelogen.
Auch mich erreichen regelmäßig Beleidigungen. Ich kann nicht mehr sagen, wie oft ich mich schon im Kofferraum eines Autos wiederfand. Aber das, was auf Frauen einprasselt, hat noch einmal eine ganz andere Qualität. Fast immer geht es ums Aussehen, häufig wird es schlüpfrig oder freiheraus ekelhaft. Da muss man schon aus sehr hartem Holz geschnitzt sein, um davon unbeeindruckt zu bleiben.
Die Sache ist nur: Für all das gibt es bereits Gesetze. Beleidigung ist ebenso strafbar wie jede Form der Gewaltandrohung. Wenn derlei ungeahndet bleibt, dann nicht, weil es an entsprechenden Vorschriften fehlt, sondern an Personal oder Willen, diese durchzusetzen. Das kann also nicht der Grund für die neue Initiative sein.
Das Ganze hat auch einen monetären Aspekt, den sollte man nicht außer Acht lassen. Was unter dem klangvollen Namen „Demokratiefördergesetz“ läuft, ist ein großes Subventionsverstetigungsinstrument. Renate Künast hat das in schöner Deutlichkeit gesagt, als sie im Bundestag klagte, wie leid sie es sei, dass Antifa-Gruppen jedes Jahr von Neuem Projektgelder beantragen müssten. In Zukunft soll die Finanzierung dauerhaft gelten, damit auch die Antifa Planungssicherheit hat. Das ist das Versprechen an die Basis.
Im Zuge der Flick-Affäre, dem ersten großen Spendenskandal der Republik, tauchte der Begriff der „Pflege der politischen Landschaft“ auf. So bezeichneten die Vertreter des Flick-Konzerns die Zuwendungen an Politiker, die sie als Verbündete betrachteten. Das Demokratiefördergesetz ist die grüne Form der Landschaftspflege.
182 Millionen Euro hat das von Lisa Paus geführte Familienministerium unter dem Fördertitel „Demokratie leben“ 2023 ausgeschüttet, dieses Jahr sind es, trotz Haushaltssorgen, knapp 200 Millionen Euro. Das ist eine Stange Geld. Damit kann man viele Leute, die einem nicht passen, zu Demokratiefeinden erklären.
© Michael Szyszka