Gaga-Justiz

Wer sich auf das Augenmaß der Justiz verlässt, ist verlassen. Hitler trug Hakenkreuz? Strafverfahren! Wir brauchen eine Entrümpelung der Äußerungsdelikte. Sonst verlieren die Bürger den Glauben an den Rechtsstaat

Jetzt hat es also den Publizisten Rainer Zitelmann erwischt. Auch er hat eine Benachrichtigung der Staatsschutzabteilung der Polizei erhalten, wie er mir am Wochenende schrieb. Auch ihm drohen nun bis zu drei Jahre Gefängnis.

Was ist es in seinem Fall? Er hat eine Fotomontage verwendet, auf der man links Adolf Hitler sieht darüber das Zitat „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde keinen anderen angreifen!“ – und rechts Wladimir Putin mit dem fast wortgleichen Satz „Gebt mir die Ukraine und ich werde keinen anderen angreifen!“.

„Na“, fragte ich am Telefon, „was wird Ihnen zum Vorwurf gemacht: Verharmlosung des Dritten Reichs?“ Man muss bei der deutschen Justiz ja mittlerweile auf alles gefasst sein. Möglicherweise ist die Gegenüberstellung von Adolf Hitler mit dem russischen Präsidenten unzulässig, weil Putin in Berliner Justizkreisen als ordentlicher Politiker gilt – wer weiß das schon?

„Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“, antwortete Zitelmann. Er habe übersehen, dass Adolf Hitler auf dem Foto, das er gepostet habe, ein Hakenkreuz am Ärmel trug. Tja, wer hätte das gedacht – der Führer trug Hakenkreuz? Das geht natürlich gar nicht. Da muss man von Staats wegen einschreiten.

Wir sind auf der Ebene der Gaga-Justiz angekommen. Anders kann man es, glaube ich, nicht nennen, was sich gerade tut.

Ich habe vergangene Woche über das Strafverfahren berichtet, das ich am Hals hatte, weil ich die AfD-Jugend „Generation Deutschland erwache“ nannte. Verstoß gegen Paragraf 86a Strafgesetzbuch lautete der Vorwurf.

Der Fall von Rainer Zitelmann ist noch grotesker. Wenn man bereits in Schwierigkeiten kommt, weil man ein historisches Bild postet, dann ist Polen offen, wie man so schön sagt. Dann lautet die Lehre: Am besten gar nicht mehr erwähnen, dass es das Dritte Reich überhaupt gab. Dann bekommt man auch keine Schwierigkeiten.

Der Vorsitzende des PEN Berlin, Deniz Yücel, hat darauf hingewiesen, dass solche Strafverfolgung auf eine nachträgliche Sakralisierung des Nationalsozialismus hinausläuft. Motto: Über den Führer macht man keine Witze. Ob den beteiligten Polizisten und Staatsanwälten klar ist, was sie da treiben? Schon heute wissen viele Schüler nicht mehr, was 1933 passiert ist. Wenn man sie nach Auschwitz fragt, schaut man bei der Hälfte der 14- bis 16-Jährigen in verständnislose Augen.Irgendwann sind die Nazis ganz aus der Erinnerung verschwunden. Das ist die Konsequenz, wenn man jedes Bild aus dem Verkehr zieht, weil seine Verbreitung auf die Verwendung verbotener Parolen oder Insignien hinausläuft. Dann werden die Kinder sagen: „Das stimmt nicht, Papa, da musst du dich verhört haben. Auf Insta und TikTok gibt’s dazu nichts.“

Was passiert da gerade? Wir erleben den Kurzschluss aus politischem Willen und der gedankenlosen Mechanik des Apparats. Seit die Politik sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Hass und Hetze einrichtete, sind überall Beamte damit beschäftigt, das Netz nach verdächtigen Äußerungen zu durchkämmen.

Wer den Hammer in der Hand hält, sieht nur noch Nägel. Die „Zeit“ hat neulich in einem Report zusammengetragen, dass die Verfahren wegen sogenannter Äußerungsdelikte nahezu explodiert sind. Noch nie standen so viele Menschen wegen Volksverhetzung oder der Verwendung verbotener Parolen vor Gericht wie in den vergangenen zwei Jahren.

Die gute Nachricht ist: Sobald die Verfahren die höheren Instanzen erreichen, haben sie in der Regel keinen Bestand. Spätestens an den Oberlandesgerichten sitzen Menschen mit klarem Verstand, die den Ermittlungsfuror in die Schranken weisen. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit ist über die Jahre erfreulich konsistent. Bei mehrdeutigen Aussagen sei grundsätzlich diejenige Auslegung zu wählen, die für den Angeklagten die günstigste sei, lautet die Vorgabe aus Karlsruhe.

Aber so weit muss man erst mal kommen. Bei Zitelmann sind jetzt schon ein paar Tausend Euro an Anwaltskosten aufgelaufen, und dabei ist noch nicht mal ein Staatsanwalt mit der Sache befasst. Sicher, der Historiker hätte auch ohne anwaltliche Beratung auf den Beschuldigtenbogen der Polizei antworten können. Aber die Erfahrung lehrt, dass dies nicht ratsam ist. Auf die Einsichtsfähigkeit der Ermittlungsorgane zu setzen, ist der erste Schritt ins Unglück.

Es liegt nahe, einen politischen Drall bei der Auswahl der Verfahren zu vermuten. Als der Twitter-König Ruprecht Polenz im Juni 2023 „Deutschland erwache“ postete, weil er das für den gelungenen Abschluss eines Kommentars hielt, hatte das für ihn keine weiteren Folgen. Kein Strafverfolgungsinteresse, erklärte die Staatsanwaltschaft und stellte umgehend ein.

Vermutlich hatte er einfach Glück. Ich glaube, die Dinge sind längst über den Stand hinaus, wo man sich die Mühe macht, die politische Neigung des vermeintlichen Täters zu überprüfen. Es wird einfach wahllos auf alles mit der Paragrafenpatsche draufgeklatscht, was sich links und rechts des Weges als verdächtige Äußerung zeigt.

Ich richte selten Appelle an die Politik. Ich finde, es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, Politikern Ratschläge zu erteilen. Aber in dem Fall muss ich von der goldenen Regel abweichen. Sie müssen in Berlin etwas tun, ist mein Eindruck. Sonst verlieren die Menschen den Glauben an den Rechtsstaat. Wer sich auf das Augenmaß der Justiz verlässt, ist verlassen, wie man sieht.

Eine Entrümpelung aller Äußerungsdelikte wäre dringend geboten. Die meisten Strafnormen stammen aus einer Zeit, als man noch Sorge haben musste, dass sich die alten Nazis zusammenrotten, um wieder das Ruder zu übernehmen. Deshalb findet sich im Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragrafen, die in einer freien Gesellschaft eigentlich nichts zu suchen haben – und die zu allem Unglück auch noch so schwammig formuliert sind, dass man alles und nichts darunter verstehen kann. Wo beginnt Volksverhetzung, und wo endet sie? Niemand vermag das genau zu sagen.

Man kann die Klärung den Gerichten überlassen. Aber das ist für die Bürger ein kostspieliger und auch beängstigender Weg. Nicht alle sind so abgebrüht wie ich. Viele gehen in die Knie, wenn im Briefkasten die Aufforderung liegt, sich umgehend zu dem gegen einen eröffneten Strafverfahren zu erklären.

Auch der Publizist Norbert Bolz hat am Ende eine Strafzahlung akzeptiert, weil seine Frau vor Angst nicht mehr in den Schlaf fand. Dabei hatte er sich nichts, aber auch gar nichts zu Schulden kommen lassen außer einer ironischen Bemerkung unter Verwendung der verfemten „D-e“-Parole.

Man kann als Politiker natürlich billigend in Kauf nehmen, dass dem Bürger mal so richtig der Schreck in die Gelder fährt. Soll er sich halt vorsehen, der Idiot! Aber das wäre ein anderer Staat als derjenige, der bei Jubeltagen zum Grundgesetz besungen wird. Ich weiß nicht, wie man die neue Republik dann am besten nennen sollte – vielleicht „gelenkte Demokratie“? Es wäre in jedem Fall nicht mehr die Bundesrepublik, wie wir sie kennen.

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