Monat: April 2026

Jemand musste Frau H. verleumdet haben

Liv Heide verliert ihren Job, obwohl sie sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen. Auf Nachfrage, warum, hüllt man sich in Schweigen. Wie sich herausstellt, hat der Verfassungsschutz interveniert – aufgrund einer Verwechslung

Was braucht es, um eine Immobilie zu erwerben? Wenn man in der glücklichen Lage ist, über genug Barmittel zu verfügen, nicht mehr als ein geeignetes Objekt und einen willigen Verkäufer.

Wer zur Mehrheit der Menschen gehört, die eine Bank an ihrer Seite benötigen, kommt um einen Schufa-Eintrag nicht herum. Nur wer als kreditwürdig eingestuft wird, erhält ein entsprechendes Darlehen. Bei Leuten, die in der Vergangenheit eine kesse Lippe riskiert haben, könnte bald ein Persilschein des Verfassungsschutzes vonnöten sein.

Das Onlineportal „Nius“ hat einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Neuordnung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ausgegraben. Darin findet sich eine Passage, nach der Kommunen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll, wenn bei Interessenten für eine Immobilie verfassungsfeindliche Bestrebungen vermutet werden. Dem Verfassungsschutz soll dafür die Übermittlung personenbezogener Daten „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts“ gestattet werden.

Der Grund, den das Ministerium nennt, ist nachvollziehbar. Wer will in seinem Ort schon ein Schulungszentrum von Neonazis haben? Dagegen soll es nun eine Handhabe geben. Aber wie das so ist, wenn die Gesinnung geprüft wird: Das lässt sich schnell ausweiten. So sieht es jedenfalls die Redaktion von „Nius“.

Die ersten Experten haben sofort Entwarnung gegeben. Aber ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Sagen wir so: Wenn es um den Kampf gegen links gehen würde, wäre nicht Beschwichtigung die Antwort, sondern große Aufregung. „Bundesbauministerin will Gewissens-TÜV für Antifa“, würde die Schlagzeile lauten.

Ich will nicht unken. Doch den Erfahrungen nach zu urteilen, die man zuletzt mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung hatte, ist Vorsicht geboten. Wie ich gelesen habe, ist es nur dem Zufall geschuldet, dass ein Redakteur der „Frankfurter Rundschau“ in der Novelle des Wehrpflichtgesetzes auf einen Passus stieß, wonach Männer zwischen 17 und 45 künftig eine Genehmigung brauchen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Auch das war im Gesetzestext tief vergraben. Auch in dem Fall hieß es, das habe eigentlich nichts zu bedeuten. Jetzt wird nachgebessert.

Immer wenn ich „Verfassungsschutz“ höre, werde ich hellhörig. Mein Vertrauen zu den Männern und Frauen an der unsichtbaren Front ist auf dem Tiefpunkt. Was die Bahn für den Nah- und Fernverkehr, das ist der Verfassungsschutz für die innere Sicherheit. Sie halten das für übertrieben? Dann möchte ich Sie auf folgende Geschichte, die in der „Zeit“ zu lesen stand, hinweisen.

Eine Frau verrichtet brav ihren Dienst als Assistentin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht HWR. Die Vorgesetzten haben keinen Grund zur Klage, es gab nie Beschwerden oder besondere Vorkommnisse. Dennoch wird sie eines Tages zu einem Gespräch gebeten, bei dem man ihr mitteilt, dass sie fristlos gekündigt sei. Als sie nach einem Grund fragt, hüllt man sich in Schweigen. Einer der beiden Chefs flüstert ihr zu: „Sagt dir WhiteDate.net etwas?“

Die Frau nimmt sich einen Anwalt. Wie sich herausstellt, wurde sie Opfer einer Verwechslung. Es gibt eine zweite Frau ihres Namens, Liv Heide. Diese Frau heißt eigentlich anders, hat sich aber den Namen für Aktivitäten im Netz zugelegt. Statt in ihrer Freizeit Romane zu schreiben, wie die echte Liv Heide, betreibt sie eine Datingseite für Neonazis, wo sich „arische“ Männer mit gleich gesinnten Frauen zwecks Gründung deutscher Musterfamilien treffen können.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln war auf die Seite aufmerksam geworden und hatte Recherchen zu Liv Heide angestellt. Im Zuge der Ermittlungsarbeit gelangte man zu der Annahme, „dass zwischen der Gründerin von ‚White Date‘, ‚Liv Heide‘, und der an der HWR beschäftigten Liv Heide Personenidentität besteht“, wie es in einem internen Vermerk heißt. Eine entsprechende Meldung ging an die Berliner Verfassungsschutzkollegen, die dann die Information ungeprüft an die Hochschule weitergaben, worauf diese beschloss, den Anstellungsvertrag umgehend zu beenden und jemand anderes einzustellen.

© Sören Kunz

Hat sich der Verfassungsschutz für seinen Fehler entschuldigt? Wurde der Frau eine Entschädigung angeboten? Selbstverständlich nicht. Das lässt das Selbstverständnis als Verfassungsschützer nicht zu.

Es ist eigenartig: Jeder Behördenentscheid zum Bau einer Schnellstraße wird in Grund und Boden geklagt. Aber wenn der Geheimdienst über einen Bürger Mitteilung erstattet, schlage alle die Hacken zusammen. Da gibt es nicht einmal eine Nachfrage, ob der Mitarbeiterin, die als Rechtsextremistin identifiziert wurde, überhaupt rechtsextremistische Umtriebe zuzutrauen wären.

Erinnern Sie sich an die Posse um die drei Buchhandlungen, die erst auf der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis landeten und dann, auf Intervention des famosen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, von dieser wieder verschwanden? Auch hier war es der Verfassungsschutz, auf den man sich berief.

Was das Ganze besonders grotesk machte: Weimer konnte noch nicht einmal sagen, was genau den drei Buchhandlungen vorgeworfen wurde. Alles, was er mitzuteilen in der Lage war: Es gäbe Bedenken. Wie ich den Verfassungsschutz kenne, hatten zwei Mitarbeiter ins Schaufenster gelinst und sich dann über einen Buchtitel mit rotem Stern erschrocken.

Das Ganze erinnert eher an ein Duodezfürstentum als an eine Demokratie, die sich zu den aufgeklärtesten der Welt zählt. „Jemand musste Josef K. verleumdet haben“, heißt es bei Kafka. Wer nicht weiß, was man ihm vorwirft, kann sich auch nicht wehren. Gegen haltlose Verdächtigungen ist kein Kraut gewachsen, jedenfalls kein rechtsstaatliches. Vielleicht ist ja genau das intendiert.

Ich weiß, der Verfassungsschutz steht bei vielen hoch im Kurs, seit es gegen rechts geht – auch bei Leuten, die eben noch seine Abschaffung gefordert haben. Be careful what you wish for, kann ich den Instant-Fans nur zurufen. Wenn ihr Pech habt, trifft es als Nächstes einen von euch.

Noch eine Geschichte gefällig? In Leipzig wehrt sich ein Journalist dagegen, dass man ihn nicht länger als Wachmann beschäftigen will. Der Mann schreibt hauptberuflich für die „Junge Welt“ und „UZ“. Aber auch Linke haben Geldsorgen. Also arbeitet er nebenbei für eine Sicherheitsfirma. Genau das aber will die Stadt Leipzig nicht länger hinnehmen, sie beruft sich dabei auf den Verfassungsschutz.

Auch hier ist völlig unklar, was dagegenspricht, dass der Mann weiter Obdachlosenheime und Flüchtlingsunterkünfte bewacht. Verdächtigt man ihn, unter den Asylbewerbern eine kommunistische Zelle gründen zu wollen? Denkt man, er würde die Obdachlosen zum Sternmarsch aufs Rathaus aufstacheln?

Ich habe einen Vorschlag. Wie bei der Schufa bekommt jeder Bürger das Recht, zu erfahren, was man über ihn gesammelt hat. Einmal im Jahr kann man kostenlos in seine Verfassungsschutzakte Einsicht nehmen, und zwar unbeschränkt. Das wäre mal eine Gesetzesinitiative, der man vorbehaltlos zustimmen könnte.

»Mehr ist mehr«

Wer sich fragt, wie ein SPD-Land im Endstadium aussieht, dem sei ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern empfohlen. Alle sind beim Staat oder arbeitslos, das Geld kommt aus Bayern, und für einen politischen Witz landet man im Gefängnis

In dieser Kolumne geht es um Macht und wie sie Menschen zu Kopf steigt. Sie handelt von einem Landrat in einem Bundesland ganz im Norden der Republik, von einer Partei, die sich dieses Bundesland zu eigen gemacht hat, und einer Ministerpräsidentin, die es gar nicht leiden kann, wenn man die Dinge beim Namen nennt.

Beginnen wir bei dem Landrat. Sein Name ist Stefan Sternberg, seit acht Jahren steht er dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vor. Falls Sie sich fragen, wo das liegt: Wenn Sie die A24 von Berlin nach Hamburg nehmen, fahren Sie mitten hindurch.

Ich bin das erste Mal auf Sternberg aufmerksam geworden, als er sich weigerte, seinen Dienstwagen, einen BMW 750, gegen ein Elektrofahrzeug einzutauschen. Das Auto, das er bislang fährt, ist ein sehr schönes Auto. Nach allem, was man dazu weiß, verfügt es über 489 PS und bringt dank der diversen Extras ein Leergewicht von 2,5 Tonnen auf die Waage.

Wer hat, der hat, wie man so schön sagt. Gut, der Landkreis hat es eher nicht. Tatsächlich gehört Ludwigslust-Parchim zu den ärmsten Gegenden der Republik. Außer Schafen nichts gewesen, könnte man auch sagen. Aber wir sind ja in Mecklenburg-Vorpommern, da gelten für das Führungspersonal andere Regeln.

Neulich begab es sich, wie erwähnt, dass Herr Sternberg seinen schönen BMW zugunsten eines Elektrowagens abgeben sollte. Auch an Mecklenburg-Vorpommern geht der Klimawandel nicht vorbei. Außerdem gehört Stefan Sternberg der SPD an, was ökologisch ebenfalls gewisse Erwartungen weckt.

Er würde ja gerne, gab der Landrat zu Protokoll. Aber der Ersatzwagen sei „nicht krisentauglich“. Im Ernst- und Katastrophenfall liege die Kommandogewalt bei ihm als oberstem gewählten Volksvertreter, da müsse er einsatzfähig sein.

Verständlich. Wer kann garantieren, dass auf das Stromnetz Verlass ist, wenn der Russe über die Oder vorrückt? Da kann man nicht mal eben auf Dieselaggregat umstellen. „Bei der Größe des Landkreises ist die Mobilität des Landrates, als untere Katastrophenschutzbehörde, sicherzustellen. Lange Ladezeiten sind hier unzweckmäßig. Der politische Gesamtverantwortliche ist an keinen Platz gebunden und führt aus dem Schwerpunkt heraus.“ Ich muss sagen, ich habe selten eine originellere Begründung gehört, weshalb einem kein Elektroauto in die Einfahrt kommt.

Ein weiteres Mal nahm ich von Herrn Sternberg Notiz, als der NDR über eine Dienstfahrt berichtete, die er nebst einem Mitarbeiter nach Hamburg unternommen hatte und bei der anschließend eine Rechnung in Höhe von 2600 Euro aufgelaufen war. 2600 Euro für drei Nächte plus Sushi-Begleitung im Design-Hotel? Sagen wir so: Dem Hotel-Motto „Mehr ist mehr“ war die Reisegesellschaft vollumfänglich gerecht geworden.

Ich hätte eigentlich erwartet, dass der Landrat seinen BMW nehmen würde, um nach einem Hamburgtrip die Heimfahrt anzutreten. Nachts sind die Autobahnen frei, Google Maps gibt die Fahrzeit mit 85 Minuten an. Möglicherweise wollte er Sprit sparen. Wäre man Besserwisser, würde man sagen: Das wäre mit einem E-Auto nicht passiert. Aber das hier ist nicht der Ort, um kleinlich zu werden.

Die Eskapaden sind nicht nur mir aufgefallen, und damit kommen wir zum zweiten Teil der Geschichte. Einen Tag vor Heiligabend hatte der Journalist und Verleger Lucas Bothmer in einem Instagram-Post an „diesen prunksüchtigen Landrat“ erinnert, wie er sich ausdrückte, der seinen „teuren Dienstwagen als notwendiges Fluchtfahrzeug bei drohendem Russeneinmarsch“ bezeichnet habe.

Bothmer sitzt in Niedersachsen, also weit entfernt vom Zu-ständigkeitsgebiet des Mecklenburger BMW-Fans. Er betreibt dort eine Reihe von Zeitschriften für die Freunde des Jagdhandwerks. Man sollte meinen, dass Herr Sternberg in seinem Bemühen, die Landesverteidigung sicherzustellen, Wichtigeres zu tun hat, als Instagram-Accounts nach seinem Namen zu durchsuchen. Aber offenbar ist ihm sein Ansehen so wichtig, dass er einen eigenen Social-Media-Experten beschäftigt. Deshalb flatterte Bothmer Anfang Februar eine Anzeige wegen Beleidigung ins Haus.

Die Akte ist umfangreich. Die Polizei hat keine Kosten und Mühen gescheut, um der Sache auf den Grund zu gehen. Es wurden Ermittlungen geführt, die bis nach Irland reichten, dem europäischen Firmensitz von Meta, dem Betreiber von Instagram. Bothmer ging anschließend ein mehrseitiger Fragebogen zu, in dem er aufgefordert wurde, Auskunft zu seinem schändlichen Tun zu geben.

Bananenrepublik ist das falsche Wort, das würde den Bananenrepubliken unrecht tun. Nennen wir Mecklenburg-Vorpommern den letzten sozialistischen Einheitsstaat Deutschlands, wo die Polizei noch Schild und Schwert der Partei ist. Ob er sich bei seinem Post über „mögliche Folgen für die Reputation des Landrats Gedanken“ gemacht habe, lautet eine der Fragen des Polizeipräsidiums Rostock. „Hatten Sie ein persönliches oder politisches Motiv, Herrn Sternberg in der Öffentlichkeit zu kritisieren?“ „Gab es zuvor Konflikte mit Herrn Sternberg?“ „Weshalb hielten Sie es für notwendig, diese Aussage öffentlich zu machen?“

© Michael Szyszka

Anderseits: Woher sollen es die ermittelnden Beamten auch besser wissen? Es kommt nicht oft vor, dass man hinter Gittern landet, weil man die Ministerpräsidentin als „Märchenerzählerin“ verspottet hat. Kein Witz. Vor zwei Jahren landete ein Bauingenieur aus Osnabrück im Gefängnis, weil er einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, der ihm wegen Verwendung ebendieses Wortes zugestellt worden war. Der Mann hatte eine Mail an Manuela Schwesig geschrieben, in der er ihr vorwarf, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. In dem Zusammenhang fiel auch das Wort „Märchenerzählerin“. Das trug ihm erst besagte Strafzahlung und dann, wegen Säumigkeit, 30 Tage Karzer ein.

Viel ist dieser Tage über den Niedergang der Sozialdemokratie die Rede. Wer sich fragt, wie ein SPD-Land im Endstadium aussieht, dem würde ich empfehlen: Schau nach Meck-Pomm. Keine Industrie mehr, kein nennenswertes Handwerk, kein Mittelstand. Alles, was es außer ein wenig Tourismus und Landwirtschaft gibt, sind Arbeitslose und Beamte. Oder wie mir ein Gewährsmann am Telefon sagte: „Wenn du eine Person zwischen 30 und 60 siehst, die zur Arbeit geht, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei einer Behörde beschäftigt ist, bei 90 Prozent.“

Finanziert wird das Ganze mit Schecks aus Bayern und Baden-Württemberg, also den beiden Bundesländern, wo es noch Leute gibt, die dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegen, sondern, oh Wunder, Steuern zahlen, die dann andere in ihrem Namen unter die Leute bringen.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat neulich angeregt, über den Länderfinanzausgleich nachzudenken. Ich bin dafür. Wenn sich die Wähler in Bremen, dem Saarland oder eben dem schönen Mecklenburg-Vorpommern für die SPD entscheiden, dann ist das ihr gutes Recht. Auch das ist Demokratie. Allerdings ist es nur recht und billig, wie ich finde, wenn man von den Wählern dann erwartet, dass sie die Kosten für die Sause selbst zahlen.

Ich ahne, an wem die Rechnung für den Dienstwagen und die Übernachtung im Hamburger Design-Hotel hängen geblieben ist. Von dieser Stelle deshalb schon einmal nach Parchim ein herzliches „Vergelt’s Gott“.

Schild und Schwert der Partei

Feministische Rechtspflege

Beharren auf der Unschuldsvermutung? Sorgfaltspflicht bei der Verdachtsberichterstattung? Verzicht auf Pauschalisierungen? Auf dem Weg zu einer radikal gerechten Gesellschaft muss alles auf den Prüfstand

Der Rechtsstaat ist eine Zumutung. Er verlangt von uns, mit dem Schuldspruch zu warten, bis ein ordentliches Gericht sein Urteil fällt. Und das, obwohl man sich in der Regel längst über die Schuld des Täters einig ist. Wir sind sogar gehalten, anschließend gegen besseres Wissen einen etwaigen Freispruch zu akzeptieren. Das ist doch eine Farce!

Im Grunde gehört dieses System abgeschafft und durch eine fortschrittlichere Variante ersetzt, die den Erfordernissen einer radikal gerechten Gesellschaft entspricht. Zum Glück sind wir dank vieler mutiger Menschen in den vergangenen Tagen auf dem Weg einen großen Schritt vorangekommen.

Die Bundesjustizministerin hat bei „Caren Miosga“ gezeigt, wie feministische Rechtspflege aussieht. Anstatt sich auf die Neutralitätspflicht zu berufen, die von allen Regierungsmitgliedern Zurückhaltung in offenen Verfahren verlangt, hat sie sich an die Seite der Schauspielerin Collien Fernandes gestellt.

Die Ministerin selbst hat das bescheiden zurückgewiesen. Sie wolle sich nicht zum Fall selbst äußern. Aber das Signal, das von ihrem Auftritt ausging, haben alle verstanden: 100 Prozent Solidarität mit der bedrängten Frau. Hätte sie sich auch mit dem angeklagten Mann in eine Talkshow gesetzt? Selbstverständlich nicht! Mit Tätern macht man kurzen Prozess, da wird nicht lange diskutiert.

Wir lernen dieser Tage vieles neu. Wir lernen zum Beispiel, dass auch Pauschalisierungen wieder in Ordnung sind. Dass man nicht vom Verhalten Einzelner auf die Gruppe schließt, das war gestern. Der fortschrittliche Mensch denkt weiter. Deshalb sind auch alle Männer aufgefordert, ihre Mitschuld zu bekennen. „Entdecke den Ulmen in dir“, lautet die Aufforderung.

Gut, für muslimische Männer brechen schwere Zeiten an. Bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung führen Zuwanderer aus Afghanistan, Marokko oder Syrien im Vergleich zu ihren deutschen Geschlechtsgenossen im Verhältnis zehn zu eins. Bereinigt man die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl um den Einfluss von Alter und sozialer Herkunft, liegt die Zahl immer noch etwa viermal so hoch. Das sind sozusagen vier Ulmen pro Syrer oder Afghane.

Bislang galt jede Generalisierung als verachtenswert. Wer sagte, dass muslimische Männer ein Problem mit Frauen hätten, wurde umgehend zurechtgewiesen. Das sei Rassismus. Aber auch das ist passé. Wer einen Mann sieht: Obacht. Wer einen arabischen Mann sieht: doppelt Obacht! Generalverdacht ist das Gebot der Stunde.

Auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung muss man neu denken. Bislang waren Journalisten gehalten, bei Vorwürfen sauber zu trennen zwischen dem, was man dem Verdächtigen anlasten konnte, und dem, was sich nur vermuten ließ. Der „Spiegel“ macht vor, wie moderne Verdachtsberichterstattung geht: Einfach alles unter den Tisch fallen lassen, was der Geschichte zuwiderläuft, und lediglich das präsentieren, was zur eigenen Story passt.

Die meisten Menschen dachten bis eben, es gehe bei Christian Ulmen um Deepfakes, also um digital erstellte Bilder, die so täuschend echt wirken, dass man meint, eine bekannte Person in einer verfänglichen Position zu sehen. So berichteten es auch die „Tagesschau“, der Deutschlandfunk und der WDR, die sich auf den „Spiegel“-Bericht bezogen. „Der Moderator soll jahrelang im Internet Fake-Profile seiner Frau erstellt und Deepfake-Pornos verbreitet haben“, hieß es fälschlicherweise in der Hauptnachrichtensendung nach Bekanntwerden der Anschuldigungen.

Wie es zu diesem Missverständnis kam? Man musste im Ursprungstext des „Spiegel“ sehr, sehr genau hinschauen, um zu erkennen, dass es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelte, also Deepfakes und Fake-Profile. Normalerweise gibt man sich als Journalist Mühe, die Dinge klar auseinanderzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Aber auch diese Umsicht ist von gestern. Die moderne Verdachtsberichterstattung nimmt immer das Schlimmste an. Im Zweifel schreibt man als Journalist an einer Stelle einfach den Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ – und ist dann aller Rücksichtnahme ledig.

Kein Fortschritt ohne Verlierer. Zu den größten Verlierern dürfte die Transbewegung zählen. Der Glaubenssatz, wonach das biologische Geschlecht keine Rolle mehr spiele, ja dass ein Penis auch ein weibliches Geschlechtsorgan sei – über Nacht ausgemustert. Jetzt heißt es nicht mehr, Geschlecht sei etwas, was einem bei Geburt zugewiesen wurde. Nun heißt es: Alle, die als Männer geboren wurden, stehen bitte auf und bekennen ihre Mittäterschaft.

Auch das Verbrechen, das man Christian Ulmen zur Last legt, kommt genau genommen aus einer Zeit, als die Geschlechtergrenzen fluide waren. Wenn sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als zutreffend erweisen sollten, hat der Schauspieler im Netz unter dem Namen seiner Frau Accounts angelegt, um dann Sex mit Männern zu haben. Wir hätten es also mit einem Mann zu tun, der sich wünscht, eine Frau zu sein, um dann als Frau mit Männern zu verkehren. Wie soll man das nennen? „Transfrau“ wäre vermutlich nicht ganz zutreffend. Aber vielleicht „digitale Transfrau“?

Die Ausmusterung des Gesinnungsstrafrechts, das bestimmte sexuelle Handlungen unter Strafe stellte, weil sie von der Öffentlichkeit als abartig empfunden wurden, galt bis vor Kurzem als großer Fortschritt. Das sieht man auf dem Weg zum neuen Recht ebenfalls anders. Bereits das Erstellen fragwürdiger Darstellungen soll künftig strafwürdig sein. Wer also am heimischen Computer ein anstößiges Bild bastelt, steht dann mit einem Bein im Gefängnis.

Sogenannte Vorbereitungshandlungen waren immer strafbewehrt. Wer im Keller eine Rohrbombe baut, wird sich später nicht darauf herausreden können, dass er ja nur mal testen wollte, ob er zum Bau in der Lage sei. Auch der Besitz kinderpornografischen Materials ist bereits verboten, weil man davon ausgeht, dass bei der Herstellung Minderjährige zu Schaden gekommen sind.

Aber wo liegt der Schaden für andere, wenn jemand seine sexuellen Fantasien mithilfe der KI auslebt? Es ist aus gutem Grund bislang auch möglich, seinem Tagebuch alles anzuvertrauen – bis hin zu Dingen, die andere als krank oder pervers bezeichnen würden. Solange davon nichts das Haus verließ, musste kein Staatsanwalt tätig werden. Diese Grenze soll nun fallen, wenn es nach den Befürwortern eines neues Strafrechts gegen „digitale Gewalt“ geht.

Alles hat seine Zeit, auch der Rechtsstaat, in dem jeder Angeklagte das Anrecht auf einen fairen Prozess hat und man zwischen privat und öffentlich unterscheidet. Nur weil etwas einmal als zivilisatorische Errungenschaft galt, bedeutet das nicht, dass man es nicht grundsätzlich überarbeiten kann.

Wir brauchen für die neue Ordnung allerdings noch einen Namen. Rechtsstaat wäre nicht mehr passend, mit dem Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, hätte das überholte Rechtssystem nichts mehr zu tun. Vielleicht reden wir künftig von Ad-hoc-Justiz. Oder besser noch: von Social-Media-Recht.

Der Schuldspruch des Gerichts ist durch das Votum des Volkes ersetzt. An die Stelle der Jury tritt ein Schnellgericht aus Justizministerin, Talkshowmoderatorin und Journalisten. Am Ende gibt es wie beim Eurovision Song Contest einen Zuschauer-Entscheid, bei dem jeder über das Versenden eines Likes oder Nicht-Likes sein Votum abgeben kann. Hand aufs Herz: Ist das nicht auch viel demokratischer?

© Silke Werzinger