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Jemand musste Frau H. verleumdet haben

Liv Heide verliert ihren Job, obwohl sie sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen. Auf Nachfrage, warum, hüllt man sich in Schweigen. Wie sich herausstellt, hat der Verfassungsschutz interveniert – aufgrund einer Verwechslung

Was braucht es, um eine Immobilie zu erwerben? Wenn man in der glücklichen Lage ist, über genug Barmittel zu verfügen, nicht mehr als ein geeignetes Objekt und einen willigen Verkäufer.

Wer zur Mehrheit der Menschen gehört, die eine Bank an ihrer Seite benötigen, kommt um einen Schufa-Eintrag nicht herum. Nur wer als kreditwürdig eingestuft wird, erhält ein entsprechendes Darlehen. Bei Leuten, die in der Vergangenheit eine kesse Lippe riskiert haben, könnte bald ein Persilschein des Verfassungsschutzes vonnöten sein.

Das Onlineportal „Nius“ hat einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Neuordnung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ausgegraben. Darin findet sich eine Passage, nach der Kommunen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll, wenn bei Interessenten für eine Immobilie verfassungsfeindliche Bestrebungen vermutet werden. Dem Verfassungsschutz soll dafür die Übermittlung personenbezogener Daten „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts“ gestattet werden.

Der Grund, den das Ministerium nennt, ist nachvollziehbar. Wer will in seinem Ort schon ein Schulungszentrum von Neonazis haben? Dagegen soll es nun eine Handhabe geben. Aber wie das so ist, wenn die Gesinnung geprüft wird: Das lässt sich schnell ausweiten. So sieht es jedenfalls die Redaktion von „Nius“.

Die ersten Experten haben sofort Entwarnung gegeben. Aber ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Sagen wir so: Wenn es um den Kampf gegen links gehen würde, wäre nicht Beschwichtigung die Antwort, sondern große Aufregung. „Bundesbauministerin will Gewissens-TÜV für Antifa“, würde die Schlagzeile lauten.

Ich will nicht unken. Doch den Erfahrungen nach zu urteilen, die man zuletzt mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung hatte, ist Vorsicht geboten. Wie ich gelesen habe, ist es nur dem Zufall geschuldet, dass ein Redakteur der „Frankfurter Rundschau“ in der Novelle des Wehrpflichtgesetzes auf einen Passus stieß, wonach Männer zwischen 17 und 45 künftig eine Genehmigung brauchen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Auch das war im Gesetzestext tief vergraben. Auch in dem Fall hieß es, das habe eigentlich nichts zu bedeuten. Jetzt wird nachgebessert.

Immer wenn ich „Verfassungsschutz“ höre, werde ich hellhörig. Mein Vertrauen zu den Männern und Frauen an der unsichtbaren Front ist auf dem Tiefpunkt. Was die Bahn für den Nah- und Fernverkehr, das ist der Verfassungsschutz für die innere Sicherheit. Sie halten das für übertrieben? Dann möchte ich Sie auf folgende Geschichte, die in der „Zeit“ zu lesen stand, hinweisen.

Eine Frau verrichtet brav ihren Dienst als Assistentin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht HWR. Die Vorgesetzten haben keinen Grund zur Klage, es gab nie Beschwerden oder besondere Vorkommnisse. Dennoch wird sie eines Tages zu einem Gespräch gebeten, bei dem man ihr mitteilt, dass sie fristlos gekündigt sei. Als sie nach einem Grund fragt, hüllt man sich in Schweigen. Einer der beiden Chefs flüstert ihr zu: „Sagt dir WhiteDate.net etwas?“

Die Frau nimmt sich einen Anwalt. Wie sich herausstellt, wurde sie Opfer einer Verwechslung. Es gibt eine zweite Frau ihres Namens, Liv Heide. Diese Frau heißt eigentlich anders, hat sich aber den Namen für Aktivitäten im Netz zugelegt. Statt in ihrer Freizeit Romane zu schreiben, wie die echte Liv Heide, betreibt sie eine Datingseite für Neonazis, wo sich „arische“ Männer mit gleich gesinnten Frauen zwecks Gründung deutscher Musterfamilien treffen können.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln war auf die Seite aufmerksam geworden und hatte Recherchen zu Liv Heide angestellt. Im Zuge der Ermittlungsarbeit gelangte man zu der Annahme, „dass zwischen der Gründerin von ‚White Date‘, ‚Liv Heide‘, und der an der HWR beschäftigten Liv Heide Personenidentität besteht“, wie es in einem internen Vermerk heißt. Eine entsprechende Meldung ging an die Berliner Verfassungsschutzkollegen, die dann die Information ungeprüft an die Hochschule weitergaben, worauf diese beschloss, den Anstellungsvertrag umgehend zu beenden und jemand anderes einzustellen.

© Sören Kunz

Hat sich der Verfassungsschutz für seinen Fehler entschuldigt? Wurde der Frau eine Entschädigung angeboten? Selbstverständlich nicht. Das lässt das Selbstverständnis als Verfassungsschützer nicht zu.

Es ist eigenartig: Jeder Behördenentscheid zum Bau einer Schnellstraße wird in Grund und Boden geklagt. Aber wenn der Geheimdienst über einen Bürger Mitteilung erstattet, schlage alle die Hacken zusammen. Da gibt es nicht einmal eine Nachfrage, ob der Mitarbeiterin, die als Rechtsextremistin identifiziert wurde, überhaupt rechtsextremistische Umtriebe zuzutrauen wären.

Erinnern Sie sich an die Posse um die drei Buchhandlungen, die erst auf der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis landeten und dann, auf Intervention des famosen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, von dieser wieder verschwanden? Auch hier war es der Verfassungsschutz, auf den man sich berief.

Was das Ganze besonders grotesk machte: Weimer konnte noch nicht einmal sagen, was genau den drei Buchhandlungen vorgeworfen wurde. Alles, was er mitzuteilen in der Lage war: Es gäbe Bedenken. Wie ich den Verfassungsschutz kenne, hatten zwei Mitarbeiter ins Schaufenster gelinst und sich dann über einen Buchtitel mit rotem Stern erschrocken.

Das Ganze erinnert eher an ein Duodezfürstentum als an eine Demokratie, die sich zu den aufgeklärtesten der Welt zählt. „Jemand musste Josef K. verleumdet haben“, heißt es bei Kafka. Wer nicht weiß, was man ihm vorwirft, kann sich auch nicht wehren. Gegen haltlose Verdächtigungen ist kein Kraut gewachsen, jedenfalls kein rechtsstaatliches. Vielleicht ist ja genau das intendiert.

Ich weiß, der Verfassungsschutz steht bei vielen hoch im Kurs, seit es gegen rechts geht – auch bei Leuten, die eben noch seine Abschaffung gefordert haben. Be careful what you wish for, kann ich den Instant-Fans nur zurufen. Wenn ihr Pech habt, trifft es als Nächstes einen von euch.

Noch eine Geschichte gefällig? In Leipzig wehrt sich ein Journalist dagegen, dass man ihn nicht länger als Wachmann beschäftigen will. Der Mann schreibt hauptberuflich für die „Junge Welt“ und „UZ“. Aber auch Linke haben Geldsorgen. Also arbeitet er nebenbei für eine Sicherheitsfirma. Genau das aber will die Stadt Leipzig nicht länger hinnehmen, sie beruft sich dabei auf den Verfassungsschutz.

Auch hier ist völlig unklar, was dagegenspricht, dass der Mann weiter Obdachlosenheime und Flüchtlingsunterkünfte bewacht. Verdächtigt man ihn, unter den Asylbewerbern eine kommunistische Zelle gründen zu wollen? Denkt man, er würde die Obdachlosen zum Sternmarsch aufs Rathaus aufstacheln?

Ich habe einen Vorschlag. Wie bei der Schufa bekommt jeder Bürger das Recht, zu erfahren, was man über ihn gesammelt hat. Einmal im Jahr kann man kostenlos in seine Verfassungsschutzakte Einsicht nehmen, und zwar unbeschränkt. Das wäre mal eine Gesetzesinitiative, der man vorbehaltlos zustimmen könnte.

Die Drei-Körper-Theorie

Die Posse um den »Lanz«-Auftritt von Daniel Günther zeigt, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Im Fall des bedrängten Ministerpräsidenten agiert die Justiz maximal großzügig, geht es gegen vorlaute Bürger, gibt’s kein Pardon

Wir Journalisten sollten nicht zu empfindlich sein. Nicht jedes Mal, wenn ein Politiker über uns herzieht, ist die Pressefreiheit in Gefahr.

Außerdem wächst man mit seinen Gegnern. Für den Bundeskanzler Ludwig Erhard waren missliebige Kritiker Pinscher, für den Außenminister Joschka Fischer Fünf-Mark-Nutten. Die Wortgefechte mit Helmut Kohl, Gott hab ihn selig, waren legendär. Wer sich einen Spaß machen will: Bei YouTube einfach „Kohl“ und „Sie sind der dümmste Journalist Deutschlands“ eingeben. Hat das die Reporter von „Spiegel TV“ abgehalten, dem Kanzler nachzustellen? Selbstverständlich nicht.

Der Niedergang des Journalismus als ernst zu nehmende Profession lässt sich auch am Niedergang seiner Gegner ermessen. Ich kann mir nicht helfen, aber ich kann Journalisten, die sich vor Daniel Günther fürchten, nicht wirklich ernst nehmen.

Ich weiß, ich weiß, der Ministerpräsident hat sich im Ton vergriffen. Wäre ich bei dem Onlineportal „Nius“, würde ich mich auch ärgern. Niemand lässt sich gerne als Lügenschleuder bezeichnen. Zumal das nicht stimmt. Auch „Nius“ unterlaufen Fehler, möglicherweise mehr als anderen. Aber dass die Berichterstattung nun völlig faktenfrei sei, wie Günther behauptet, kann ich nicht erkennen. Die meisten Geschichten haben Hand und Fuß. Deshalb sind sie ja für diejenigen, die sich über „Nius“ ärgern, auch so ärgerlich.

Es macht einen Unterschied, ob man als normaler Politiker zum großen Journalisten-Bashing ansetzt oder als Ministerpräsident. Ein Ministerpräsident spricht als Verfassungsorgan, das hat ungleich mehr Gewicht. Allerdings sind wir von dem Tag, an dem aus Kiel der Befehl zum Sturm auf die Redaktionsgebäude unerwünschter Presseorgane ergeht, nach meiner Einschätzung noch etwas entfernt. In der Regel gehen solche Drohungen nicht gut aus – und zwar für die Politiker.

Als der unglückselige Christian Wulff dem „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann damit drohte, jetzt sei aber der Rubikon überschritten, wenn er nicht Ruhe gäbe, dauerte es noch genau 67 Tage, bis nicht Diekmann seinen Job los war, sondern Wulff. Julian Reichelt, der Chef von „Nius“, ist ein Terrier. Notfalls sendet er von Gibraltar oder aus der Tiroler Alpenfestung. Piratensender Gotthard.

Hat Günther als Verfassungsorgan gesprochen, als er bei „Markus Lanz“ saß und über die neuen Medienportale herzog, oder als Bürger und damit Privatperson? Die Frage ist kniffliger, als man denken sollte, wie die Diskussion der letzten Tage zeigt.

Ministerpräsidenten unterliegen Beschränkungen. Wenn sie sich über schlechte Behandlung ärgern, können sie zum Beispiel nicht einfach den Briefkopf der Staatskanzlei verwenden, um sich zu beschweren. Sie dürfen auch nicht ihren Tross bei McDonald’s vorbeischicken, weil ihnen nach einem Big Mac ist. Für alle Dienstfahrten gelten strenge Regelungen. Es gab mal eine Ministerin, die die Flugbereitschaft nutzte, um ihre Tochter in der Schweiz zu besuchen, weil die da halt gerade studierte. Das gab einen Ärger!

Es gilt, die Dinge auseinanderzuhalten. Hat Daniel Günther die Dinge auseinandergehalten? Die Kammer in Schleswig, die über den Talkshow-Auftritt zu Gericht saß, sagt: Ja. Ein wenig misslich für die Richter, dass der Ministerpräsident in Minute 53 der strittigen Sendung ausdrücklich betont, nicht als Bürger im Fernsehstudio zu sitzen, sondern als Ministerpräsident. So war er auch vom ZDF angekündigt worden. So stand es in der sogenannten Bauchbinde, also der Einblendung, die den Zuschauer darüber informiert, wen er da gerade vor sich sieht.

An der Stelle kommt jetzt die Drei-Körper-Theorie ins Spiel. Das Gericht ist in seiner Weisheit zu dem Entschluss gekommen, in Minute 53 habe Günther als Ministerpräsident gesprochen, danach als Parteipolitiker und Privatperson. Als Parteipolitiker ist man freier in dem, was man behaupten darf. Sonst könnte man ja keinen Wahlkampf mehr machen.

Sagen wir so, das Rollenspiel überzeugt nicht jeden. Bei der „Nius“-feindlichen Presse finden es alle super, dass die Richter in Schleswig Daniel Günther rausgepaukt haben. Leute, die sich einen unbestechlichen Blick auf die Wirklichkeit bewahrt haben, kratzen sich eher am Kopf.

Warum der Fall solche Wellen schlägt? Weil viele Menschen in Deutschland das Gefühl haben, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Vermutlich wären sie nachsichtiger, wenn sie den Eindruck hätten, dass sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland schützend vor die Meinungsfreiheit stellen würden.

Aber dieselbe Justiz, die mit großer Spitzfindigkeit den denkbar größten Freiraum für den in Bedrängnis geratenen Ministerpräsidenten aus dem Norden findet, ist plötzlich ganz kleinlich, wenn es um Kritik an Politikern geht.

Eine Tür weiter sitzt dann Richter Dr. Lars Fricke und ordnet die Hausdurchsuchung zwecks Beweismittelsicherung an. Da steht flugs die Polizei in der Tür, weil man in ironischer Absicht eine verbotene Parole benutzt oder sich gegenüber einem Minister im Ton vergriffen hat. Es wird auch nicht unterschieden, ob man als Satiriker oder als Privatmann gesprochen hat. Da gibt es nur noch die Ein-Körper-Theorie.

Wollen wir Politiker, die sich bei jedem Satz auf die Zunge beißen? Ich nicht. Meinetwegen sollen auch Amtsträger verbal über die Stränge schlagen dürfen. Nur dann gleiches Recht für alle. Maximale Meinungsfreiheit, da wäre ich dabei.

Aber das ist genau das, wovor sich Politiker wie Daniel Günther fürchten. Deshalb rufen sie dazu auf, sich gegen die Feinde der Demokratie zusammenzuschließen, wer immer darunter zu verstehen ist. Daher gibt es ständig neue Meldestellen und Strafverfolgungskapazitäten, um den vorlauten Quälgeistern den Mund zu schließen.

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der „Nius“ vertritt, hat jetzt einen längeren Fragenkatalog an die Staatskanzlei in Kiel übermittelt. Welche Ressourcen der Staatskanzlei wurden zur Vorbereitung des Auftritts genutzt, den das Land prozessual als den einer Privatperson definierte? Wurden für die Fahrt zum Studio in Hamburg Kilometerpauschalen oder Betriebskosten auf Basis einer privaten Nutzung gegenüber Daniel Günther oder der CDU Schleswig-Holstein abgerechnet? Wurden die Aufwendungen für den Personenschutz der CDU Schleswig-Holstein anteilig in Rechnung gestellt? Bis Drucklegung dieser Kolumne stand eine überzeugende Antwort aus.

Und dann ist da noch die Sache mit der kleinen Nadel, die Günther während seines Auftritts am Revers trug. Es ist aus der Entfernung nicht so leicht zu erkennen, aber wie es aussieht, handelte es sich um das offizielle Landeswappen. Das wiederum darf nur in offizieller Funktion getragen werden, so regelt es das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein.

Oh Mann, oh Mann, lieber Daniel Günther, kann das sein? Sollten Sie etwa das Gesetz missachtet haben? Das wäre ganz und gar misslich. Dann stände ja nicht nur der Ministerpräsident ohne Hose da, sondern auch das Gericht in Schleswig, das Ihnen bescheinigte, ein Meister des Rollenspiels zu sein.