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Feministische Rechtspflege

Beharren auf der Unschuldsvermutung? Sorgfaltspflicht bei der Verdachtsberichterstattung? Verzicht auf Pauschalisierungen? Auf dem Weg zu einer radikal gerechten Gesellschaft muss alles auf den Prüfstand

Der Rechtsstaat ist eine Zumutung. Er verlangt von uns, mit dem Schuldspruch zu warten, bis ein ordentliches Gericht sein Urteil fällt. Und das, obwohl man sich in der Regel längst über die Schuld des Täters einig ist. Wir sind sogar gehalten, anschließend gegen besseres Wissen einen etwaigen Freispruch zu akzeptieren. Das ist doch eine Farce!

Im Grunde gehört dieses System abgeschafft und durch eine fortschrittlichere Variante ersetzt, die den Erfordernissen einer radikal gerechten Gesellschaft entspricht. Zum Glück sind wir dank vieler mutiger Menschen in den vergangenen Tagen auf dem Weg einen großen Schritt vorangekommen.

Die Bundesjustizministerin hat bei „Caren Miosga“ gezeigt, wie feministische Rechtspflege aussieht. Anstatt sich auf die Neutralitätspflicht zu berufen, die von allen Regierungsmitgliedern Zurückhaltung in offenen Verfahren verlangt, hat sie sich an die Seite der Schauspielerin Collien Fernandes gestellt.

Die Ministerin selbst hat das bescheiden zurückgewiesen. Sie wolle sich nicht zum Fall selbst äußern. Aber das Signal, das von ihrem Auftritt ausging, haben alle verstanden: 100 Prozent Solidarität mit der bedrängten Frau. Hätte sie sich auch mit dem angeklagten Mann in eine Talkshow gesetzt? Selbstverständlich nicht! Mit Tätern macht man kurzen Prozess, da wird nicht lange diskutiert.

Wir lernen dieser Tage vieles neu. Wir lernen zum Beispiel, dass auch Pauschalisierungen wieder in Ordnung sind. Dass man nicht vom Verhalten Einzelner auf die Gruppe schließt, das war gestern. Der fortschrittliche Mensch denkt weiter. Deshalb sind auch alle Männer aufgefordert, ihre Mitschuld zu bekennen. „Entdecke den Ulmen in dir“, lautet die Aufforderung.

Gut, für muslimische Männer brechen schwere Zeiten an. Bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung führen Zuwanderer aus Afghanistan, Marokko oder Syrien im Vergleich zu ihren deutschen Geschlechtsgenossen im Verhältnis zehn zu eins. Bereinigt man die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl um den Einfluss von Alter und sozialer Herkunft, liegt die Zahl immer noch etwa viermal so hoch. Das sind sozusagen vier Ulmen pro Syrer oder Afghane.

Bislang galt jede Generalisierung als verachtenswert. Wer sagte, dass muslimische Männer ein Problem mit Frauen hätten, wurde umgehend zurechtgewiesen. Das sei Rassismus. Aber auch das ist passé. Wer einen Mann sieht: Obacht. Wer einen arabischen Mann sieht: doppelt Obacht! Generalverdacht ist das Gebot der Stunde.

Auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung muss man neu denken. Bislang waren Journalisten gehalten, bei Vorwürfen sauber zu trennen zwischen dem, was man dem Verdächtigen anlasten konnte, und dem, was sich nur vermuten ließ. Der „Spiegel“ macht vor, wie moderne Verdachtsberichterstattung geht: Einfach alles unter den Tisch fallen lassen, was der Geschichte zuwiderläuft, und lediglich das präsentieren, was zur eigenen Story passt.

Die meisten Menschen dachten bis eben, es gehe bei Christian Ulmen um Deepfakes, also um digital erstellte Bilder, die so täuschend echt wirken, dass man meint, eine bekannte Person in einer verfänglichen Position zu sehen. So berichteten es auch die „Tagesschau“, der Deutschlandfunk und der WDR, die sich auf den „Spiegel“-Bericht bezogen. „Der Moderator soll jahrelang im Internet Fake-Profile seiner Frau erstellt und Deepfake-Pornos verbreitet haben“, hieß es fälschlicherweise in der Hauptnachrichtensendung nach Bekanntwerden der Anschuldigungen.

Wie es zu diesem Missverständnis kam? Man musste im Ursprungstext des „Spiegel“ sehr, sehr genau hinschauen, um zu erkennen, dass es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelte, also Deepfakes und Fake-Profile. Normalerweise gibt man sich als Journalist Mühe, die Dinge klar auseinanderzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Aber auch diese Umsicht ist von gestern. Die moderne Verdachtsberichterstattung nimmt immer das Schlimmste an. Im Zweifel schreibt man als Journalist an einer Stelle einfach den Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ – und ist dann aller Rücksichtnahme ledig.

Kein Fortschritt ohne Verlierer. Zu den größten Verlierern dürfte die Transbewegung zählen. Der Glaubenssatz, wonach das biologische Geschlecht keine Rolle mehr spiele, ja dass ein Penis auch ein weibliches Geschlechtsorgan sei – über Nacht ausgemustert. Jetzt heißt es nicht mehr, Geschlecht sei etwas, was einem bei Geburt zugewiesen wurde. Nun heißt es: Alle, die als Männer geboren wurden, stehen bitte auf und bekennen ihre Mittäterschaft.

Auch das Verbrechen, das man Christian Ulmen zur Last legt, kommt genau genommen aus einer Zeit, als die Geschlechtergrenzen fluide waren. Wenn sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als zutreffend erweisen sollten, hat der Schauspieler im Netz unter dem Namen seiner Frau Accounts angelegt, um dann Sex mit Männern zu haben. Wir hätten es also mit einem Mann zu tun, der sich wünscht, eine Frau zu sein, um dann als Frau mit Männern zu verkehren. Wie soll man das nennen? „Transfrau“ wäre vermutlich nicht ganz zutreffend. Aber vielleicht „digitale Transfrau“?

Die Ausmusterung des Gesinnungsstrafrechts, das bestimmte sexuelle Handlungen unter Strafe stellte, weil sie von der Öffentlichkeit als abartig empfunden wurden, galt bis vor Kurzem als großer Fortschritt. Das sieht man auf dem Weg zum neuen Recht ebenfalls anders. Bereits das Erstellen fragwürdiger Darstellungen soll künftig strafwürdig sein. Wer also am heimischen Computer ein anstößiges Bild bastelt, steht dann mit einem Bein im Gefängnis.

Sogenannte Vorbereitungshandlungen waren immer strafbewehrt. Wer im Keller eine Rohrbombe baut, wird sich später nicht darauf herausreden können, dass er ja nur mal testen wollte, ob er zum Bau in der Lage sei. Auch der Besitz kinderpornografischen Materials ist bereits verboten, weil man davon ausgeht, dass bei der Herstellung Minderjährige zu Schaden gekommen sind.

Aber wo liegt der Schaden für andere, wenn jemand seine sexuellen Fantasien mithilfe der KI auslebt? Es ist aus gutem Grund bislang auch möglich, seinem Tagebuch alles anzuvertrauen – bis hin zu Dingen, die andere als krank oder pervers bezeichnen würden. Solange davon nichts das Haus verließ, musste kein Staatsanwalt tätig werden. Diese Grenze soll nun fallen, wenn es nach den Befürwortern eines neues Strafrechts gegen „digitale Gewalt“ geht.

Alles hat seine Zeit, auch der Rechtsstaat, in dem jeder Angeklagte das Anrecht auf einen fairen Prozess hat und man zwischen privat und öffentlich unterscheidet. Nur weil etwas einmal als zivilisatorische Errungenschaft galt, bedeutet das nicht, dass man es nicht grundsätzlich überarbeiten kann.

Wir brauchen für die neue Ordnung allerdings noch einen Namen. Rechtsstaat wäre nicht mehr passend, mit dem Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, hätte das überholte Rechtssystem nichts mehr zu tun. Vielleicht reden wir künftig von Ad-hoc-Justiz. Oder besser noch: von Social-Media-Recht.

Der Schuldspruch des Gerichts ist durch das Votum des Volkes ersetzt. An die Stelle der Jury tritt ein Schnellgericht aus Justizministerin, Talkshowmoderatorin und Journalisten. Am Ende gibt es wie beim Eurovision Song Contest einen Zuschauer-Entscheid, bei dem jeder über das Versenden eines Likes oder Nicht-Likes sein Votum abgeben kann. Hand aufs Herz: Ist das nicht auch viel demokratischer?

© Silke Werzinger