Die Posse um den »Lanz«-Auftritt von Daniel Günther zeigt, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Im Fall des bedrängten Ministerpräsidenten agiert die Justiz maximal großzügig, geht es gegen vorlaute Bürger, gibt’s kein Pardon
Wir Journalisten sollten nicht zu empfindlich sein. Nicht jedes Mal, wenn ein Politiker über uns herzieht, ist die Pressefreiheit in Gefahr.
Außerdem wächst man mit seinen Gegnern. Für den Bundeskanzler Ludwig Erhard waren missliebige Kritiker Pinscher, für den Außenminister Joschka Fischer Fünf-Mark-Nutten. Die Wortgefechte mit Helmut Kohl, Gott hab ihn selig, waren legendär. Wer sich einen Spaß machen will: Bei YouTube einfach „Kohl“ und „Sie sind der dümmste Journalist Deutschlands“ eingeben. Hat das die Reporter von „Spiegel TV“ abgehalten, dem Kanzler nachzustellen? Selbstverständlich nicht.
Der Niedergang des Journalismus als ernst zu nehmende Profession lässt sich auch am Niedergang seiner Gegner ermessen. Ich kann mir nicht helfen, aber ich kann Journalisten, die sich vor Daniel Günther fürchten, nicht wirklich ernst nehmen.
Ich weiß, ich weiß, der Ministerpräsident hat sich im Ton vergriffen. Wäre ich bei dem Onlineportal „Nius“, würde ich mich auch ärgern. Niemand lässt sich gerne als Lügenschleuder bezeichnen. Zumal das nicht stimmt. Auch „Nius“ unterlaufen Fehler, möglicherweise mehr als anderen. Aber dass die Berichterstattung nun völlig faktenfrei sei, wie Günther behauptet, kann ich nicht erkennen. Die meisten Geschichten haben Hand und Fuß. Deshalb sind sie ja für diejenigen, die sich über „Nius“ ärgern, auch so ärgerlich.
Es macht einen Unterschied, ob man als normaler Politiker zum großen Journalisten-Bashing ansetzt oder als Ministerpräsident. Ein Ministerpräsident spricht als Verfassungsorgan, das hat ungleich mehr Gewicht. Allerdings sind wir von dem Tag, an dem aus Kiel der Befehl zum Sturm auf die Redaktionsgebäude unerwünschter Presseorgane ergeht, nach meiner Einschätzung noch etwas entfernt. In der Regel gehen solche Drohungen nicht gut aus – und zwar für die Politiker.
Als der unglückselige Christian Wulff dem „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann damit drohte, jetzt sei aber der Rubikon überschritten, wenn er nicht Ruhe gäbe, dauerte es noch genau 67 Tage, bis nicht Diekmann seinen Job los war, sondern Wulff. Julian Reichelt, der Chef von „Nius“, ist ein Terrier. Notfalls sendet er von Gibraltar oder aus der Tiroler Alpenfestung. Piratensender Gotthard.
Hat Günther als Verfassungsorgan gesprochen, als er bei „Markus Lanz“ saß und über die neuen Medienportale herzog, oder als Bürger und damit Privatperson? Die Frage ist kniffliger, als man denken sollte, wie die Diskussion der letzten Tage zeigt.
Ministerpräsidenten unterliegen Beschränkungen. Wenn sie sich über schlechte Behandlung ärgern, können sie zum Beispiel nicht einfach den Briefkopf der Staatskanzlei verwenden, um sich zu beschweren. Sie dürfen auch nicht ihren Tross bei McDonald’s vorbeischicken, weil ihnen nach einem Big Mac ist. Für alle Dienstfahrten gelten strenge Regelungen. Es gab mal eine Ministerin, die die Flugbereitschaft nutzte, um ihre Tochter in der Schweiz zu besuchen, weil die da halt gerade studierte. Das gab einen Ärger!
Es gilt, die Dinge auseinanderzuhalten. Hat Daniel Günther die Dinge auseinandergehalten? Die Kammer in Schleswig, die über den Talkshow-Auftritt zu Gericht saß, sagt: Ja. Ein wenig misslich für die Richter, dass der Ministerpräsident in Minute 53 der strittigen Sendung ausdrücklich betont, nicht als Bürger im Fernsehstudio zu sitzen, sondern als Ministerpräsident. So war er auch vom ZDF angekündigt worden. So stand es in der sogenannten Bauchbinde, also der Einblendung, die den Zuschauer darüber informiert, wen er da gerade vor sich sieht.
An der Stelle kommt jetzt die Drei-Körper-Theorie ins Spiel. Das Gericht ist in seiner Weisheit zu dem Entschluss gekommen, in Minute 53 habe Günther als Ministerpräsident gesprochen, danach als Parteipolitiker und Privatperson. Als Parteipolitiker ist man freier in dem, was man behaupten darf. Sonst könnte man ja keinen Wahlkampf mehr machen.
Sagen wir so, das Rollenspiel überzeugt nicht jeden. Bei der „Nius“-feindlichen Presse finden es alle super, dass die Richter in Schleswig Daniel Günther rausgepaukt haben. Leute, die sich einen unbestechlichen Blick auf die Wirklichkeit bewahrt haben, kratzen sich eher am Kopf.
Warum der Fall solche Wellen schlägt? Weil viele Menschen in Deutschland das Gefühl haben, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Vermutlich wären sie nachsichtiger, wenn sie den Eindruck hätten, dass sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland schützend vor die Meinungsfreiheit stellen würden.
Aber dieselbe Justiz, die mit großer Spitzfindigkeit den denkbar größten Freiraum für den in Bedrängnis geratenen Ministerpräsidenten aus dem Norden findet, ist plötzlich ganz kleinlich, wenn es um Kritik an Politikern geht.
Eine Tür weiter sitzt dann Richter Dr. Lars Fricke und ordnet die Hausdurchsuchung zwecks Beweismittelsicherung an. Da steht flugs die Polizei in der Tür, weil man in ironischer Absicht eine verbotene Parole benutzt oder sich gegenüber einem Minister im Ton vergriffen hat. Es wird auch nicht unterschieden, ob man als Satiriker oder als Privatmann gesprochen hat. Da gibt es nur noch die Ein-Körper-Theorie.
Wollen wir Politiker, die sich bei jedem Satz auf die Zunge beißen? Ich nicht. Meinetwegen sollen auch Amtsträger verbal über die Stränge schlagen dürfen. Nur dann gleiches Recht für alle. Maximale Meinungsfreiheit, da wäre ich dabei.
Aber das ist genau das, wovor sich Politiker wie Daniel Günther fürchten. Deshalb rufen sie dazu auf, sich gegen die Feinde der Demokratie zusammenzuschließen, wer immer darunter zu verstehen ist. Daher gibt es ständig neue Meldestellen und Strafverfolgungskapazitäten, um den vorlauten Quälgeistern den Mund zu schließen.
Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der „Nius“ vertritt, hat jetzt einen längeren Fragenkatalog an die Staatskanzlei in Kiel übermittelt. Welche Ressourcen der Staatskanzlei wurden zur Vorbereitung des Auftritts genutzt, den das Land prozessual als den einer Privatperson definierte? Wurden für die Fahrt zum Studio in Hamburg Kilometerpauschalen oder Betriebskosten auf Basis einer privaten Nutzung gegenüber Daniel Günther oder der CDU Schleswig-Holstein abgerechnet? Wurden die Aufwendungen für den Personenschutz der CDU Schleswig-Holstein anteilig in Rechnung gestellt? Bis Drucklegung dieser Kolumne stand eine überzeugende Antwort aus.
Und dann ist da noch die Sache mit der kleinen Nadel, die Günther während seines Auftritts am Revers trug. Es ist aus der Entfernung nicht so leicht zu erkennen, aber wie es aussieht, handelte es sich um das offizielle Landeswappen. Das wiederum darf nur in offizieller Funktion getragen werden, so regelt es das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein.
Oh Mann, oh Mann, lieber Daniel Günther, kann das sein? Sollten Sie etwa das Gesetz missachtet haben? Das wäre ganz und gar misslich. Dann stände ja nicht nur der Ministerpräsident ohne Hose da, sondern auch das Gericht in Schleswig, das Ihnen bescheinigte, ein Meister des Rollenspiels zu sein.

