Jemand musste Frau H. verleumdet haben

Liv Heide verliert ihren Job, obwohl sie sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen. Auf Nachfrage, warum, hüllt man sich in Schweigen. Wie sich herausstellt, hat der Verfassungsschutz interveniert – aufgrund einer Verwechslung

Was braucht es, um eine Immobilie zu erwerben? Wenn man in der glücklichen Lage ist, über genug Barmittel zu verfügen, nicht mehr als ein geeignetes Objekt und einen willigen Verkäufer.

Wer zur Mehrheit der Menschen gehört, die eine Bank an ihrer Seite benötigen, kommt um einen Schufa-Eintrag nicht herum. Nur wer als kreditwürdig eingestuft wird, erhält ein entsprechendes Darlehen. Bei Leuten, die in der Vergangenheit eine kesse Lippe riskiert haben, könnte bald ein Persilschein des Verfassungsschutzes vonnöten sein.

Das Onlineportal „Nius“ hat einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Neuordnung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ausgegraben. Darin findet sich eine Passage, nach der Kommunen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll, wenn bei Interessenten für eine Immobilie verfassungsfeindliche Bestrebungen vermutet werden. Dem Verfassungsschutz soll dafür die Übermittlung personenbezogener Daten „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts“ gestattet werden.

Der Grund, den das Ministerium nennt, ist nachvollziehbar. Wer will in seinem Ort schon ein Schulungszentrum von Neonazis haben? Dagegen soll es nun eine Handhabe geben. Aber wie das so ist, wenn die Gesinnung geprüft wird: Das lässt sich schnell ausweiten. So sieht es jedenfalls die Redaktion von „Nius“.

Die ersten Experten haben sofort Entwarnung gegeben. Aber ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Sagen wir so: Wenn es um den Kampf gegen links gehen würde, wäre nicht Beschwichtigung die Antwort, sondern große Aufregung. „Bundesbauministerin will Gewissens-TÜV für Antifa“, würde die Schlagzeile lauten.

Ich will nicht unken. Doch den Erfahrungen nach zu urteilen, die man zuletzt mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung hatte, ist Vorsicht geboten. Wie ich gelesen habe, ist es nur dem Zufall geschuldet, dass ein Redakteur der „Frankfurter Rundschau“ in der Novelle des Wehrpflichtgesetzes auf einen Passus stieß, wonach Männer zwischen 17 und 45 künftig eine Genehmigung brauchen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen. Auch das war im Gesetzestext tief vergraben. Auch in dem Fall hieß es, das habe eigentlich nichts zu bedeuten. Jetzt wird nachgebessert.

Immer wenn ich „Verfassungsschutz“ höre, werde ich hellhörig. Mein Vertrauen zu den Männern und Frauen an der unsichtbaren Front ist auf dem Tiefpunkt. Was die Bahn für den Nah- und Fernverkehr, das ist der Verfassungsschutz für die innere Sicherheit. Sie halten das für übertrieben? Dann möchte ich Sie auf folgende Geschichte, die in der „Zeit“ zu lesen stand, hinweisen.

Eine Frau verrichtet brav ihren Dienst als Assistentin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht HWR. Die Vorgesetzten haben keinen Grund zur Klage, es gab nie Beschwerden oder besondere Vorkommnisse. Dennoch wird sie eines Tages zu einem Gespräch gebeten, bei dem man ihr mitteilt, dass sie fristlos gekündigt sei. Als sie nach einem Grund fragt, hüllt man sich in Schweigen. Einer der beiden Chefs flüstert ihr zu: „Sagt dir WhiteDate.net etwas?“

Die Frau nimmt sich einen Anwalt. Wie sich herausstellt, wurde sie Opfer einer Verwechslung. Es gibt eine zweite Frau ihres Namens, Liv Heide. Diese Frau heißt eigentlich anders, hat sich aber den Namen für Aktivitäten im Netz zugelegt. Statt in ihrer Freizeit Romane zu schreiben, wie die echte Liv Heide, betreibt sie eine Datingseite für Neonazis, wo sich „arische“ Männer mit gleich gesinnten Frauen zwecks Gründung deutscher Musterfamilien treffen können.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln war auf die Seite aufmerksam geworden und hatte Recherchen zu Liv Heide angestellt. Im Zuge der Ermittlungsarbeit gelangte man zu der Annahme, „dass zwischen der Gründerin von ‚White Date‘, ‚Liv Heide‘, und der an der HWR beschäftigten Liv Heide Personenidentität besteht“, wie es in einem internen Vermerk heißt. Eine entsprechende Meldung ging an die Berliner Verfassungsschutzkollegen, die dann die Information ungeprüft an die Hochschule weitergaben, worauf diese beschloss, den Anstellungsvertrag umgehend zu beenden und jemand anderes einzustellen.

© Sören Kunz

Hat sich der Verfassungsschutz für seinen Fehler entschuldigt? Wurde der Frau eine Entschädigung angeboten? Selbstverständlich nicht. Das lässt das Selbstverständnis als Verfassungsschützer nicht zu.

Es ist eigenartig: Jeder Behördenentscheid zum Bau einer Schnellstraße wird in Grund und Boden geklagt. Aber wenn der Geheimdienst über einen Bürger Mitteilung erstattet, schlage alle die Hacken zusammen. Da gibt es nicht einmal eine Nachfrage, ob der Mitarbeiterin, die als Rechtsextremistin identifiziert wurde, überhaupt rechtsextremistische Umtriebe zuzutrauen wären.

Erinnern Sie sich an die Posse um die drei Buchhandlungen, die erst auf der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis landeten und dann, auf Intervention des famosen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer, von dieser wieder verschwanden? Auch hier war es der Verfassungsschutz, auf den man sich berief.

Was das Ganze besonders grotesk machte: Weimer konnte noch nicht einmal sagen, was genau den drei Buchhandlungen vorgeworfen wurde. Alles, was er mitzuteilen in der Lage war: Es gäbe Bedenken. Wie ich den Verfassungsschutz kenne, hatten zwei Mitarbeiter ins Schaufenster gelinst und sich dann über einen Buchtitel mit rotem Stern erschrocken.

Das Ganze erinnert eher an ein Duodezfürstentum als an eine Demokratie, die sich zu den aufgeklärtesten der Welt zählt. „Jemand musste Josef K. verleumdet haben“, heißt es bei Kafka. Wer nicht weiß, was man ihm vorwirft, kann sich auch nicht wehren. Gegen haltlose Verdächtigungen ist kein Kraut gewachsen, jedenfalls kein rechtsstaatliches. Vielleicht ist ja genau das intendiert.

Ich weiß, der Verfassungsschutz steht bei vielen hoch im Kurs, seit es gegen rechts geht – auch bei Leuten, die eben noch seine Abschaffung gefordert haben. Be careful what you wish for, kann ich den Instant-Fans nur zurufen. Wenn ihr Pech habt, trifft es als Nächstes einen von euch.

Noch eine Geschichte gefällig? In Leipzig wehrt sich ein Journalist dagegen, dass man ihn nicht länger als Wachmann beschäftigen will. Der Mann schreibt hauptberuflich für die „Junge Welt“ und „UZ“. Aber auch Linke haben Geldsorgen. Also arbeitet er nebenbei für eine Sicherheitsfirma. Genau das aber will die Stadt Leipzig nicht länger hinnehmen, sie beruft sich dabei auf den Verfassungsschutz.

Auch hier ist völlig unklar, was dagegenspricht, dass der Mann weiter Obdachlosenheime und Flüchtlingsunterkünfte bewacht. Verdächtigt man ihn, unter den Asylbewerbern eine kommunistische Zelle gründen zu wollen? Denkt man, er würde die Obdachlosen zum Sternmarsch aufs Rathaus aufstacheln?

Ich habe einen Vorschlag. Wie bei der Schufa bekommt jeder Bürger das Recht, zu erfahren, was man über ihn gesammelt hat. Einmal im Jahr kann man kostenlos in seine Verfassungsschutzakte Einsicht nehmen, und zwar unbeschränkt. Das wäre mal eine Gesetzesinitiative, der man vorbehaltlos zustimmen könnte.

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