Kategorie: 2026

Feministische Rechtspflege

Beharren auf der Unschuldsvermutung? Sorgfaltspflicht bei der Verdachtsberichterstattung? Verzicht auf Pauschalisierungen? Auf dem Weg zu einer radikal gerechten Gesellschaft muss alles auf den Prüfstand

Der Rechtsstaat ist eine Zumutung. Er verlangt von uns, mit dem Schuldspruch zu warten, bis ein ordentliches Gericht sein Urteil fällt. Und das, obwohl man sich in der Regel längst über die Schuld des Täters einig ist. Wir sind sogar gehalten, anschließend gegen besseres Wissen einen etwaigen Freispruch zu akzeptieren. Das ist doch eine Farce!

Im Grunde gehört dieses System abgeschafft und durch eine fortschrittlichere Variante ersetzt, die den Erfordernissen einer radikal gerechten Gesellschaft entspricht. Zum Glück sind wir dank vieler mutiger Menschen in den vergangenen Tagen auf dem Weg einen großen Schritt vorangekommen.

Die Bundesjustizministerin hat bei „Caren Miosga“ gezeigt, wie feministische Rechtspflege aussieht. Anstatt sich auf die Neutralitätspflicht zu berufen, die von allen Regierungsmitgliedern Zurückhaltung in offenen Verfahren verlangt, hat sie sich an die Seite der Schauspielerin Collien Fernandes gestellt.

Die Ministerin selbst hat das bescheiden zurückgewiesen. Sie wolle sich nicht zum Fall selbst äußern. Aber das Signal, das von ihrem Auftritt ausging, haben alle verstanden: 100 Prozent Solidarität mit der bedrängten Frau. Hätte sie sich auch mit dem angeklagten Mann in eine Talkshow gesetzt? Selbstverständlich nicht! Mit Tätern macht man kurzen Prozess, da wird nicht lange diskutiert.

Wir lernen dieser Tage vieles neu. Wir lernen zum Beispiel, dass auch Pauschalisierungen wieder in Ordnung sind. Dass man nicht vom Verhalten Einzelner auf die Gruppe schließt, das war gestern. Der fortschrittliche Mensch denkt weiter. Deshalb sind auch alle Männer aufgefordert, ihre Mitschuld zu bekennen. „Entdecke den Ulmen in dir“, lautet die Aufforderung.

Gut, für muslimische Männer brechen schwere Zeiten an. Bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung führen Zuwanderer aus Afghanistan, Marokko oder Syrien im Vergleich zu ihren deutschen Geschlechtsgenossen im Verhältnis zehn zu eins. Bereinigt man die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl um den Einfluss von Alter und sozialer Herkunft, liegt die Zahl immer noch etwa viermal so hoch. Das sind sozusagen vier Ulmen pro Syrer oder Afghane.

Bislang galt jede Generalisierung als verachtenswert. Wer sagte, dass muslimische Männer ein Problem mit Frauen hätten, wurde umgehend zurechtgewiesen. Das sei Rassismus. Aber auch das ist passé. Wer einen Mann sieht: Obacht. Wer einen arabischen Mann sieht: doppelt Obacht! Generalverdacht ist das Gebot der Stunde.

Auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung muss man neu denken. Bislang waren Journalisten gehalten, bei Vorwürfen sauber zu trennen zwischen dem, was man dem Verdächtigen anlasten konnte, und dem, was sich nur vermuten ließ. Der „Spiegel“ macht vor, wie moderne Verdachtsberichterstattung geht: Einfach alles unter den Tisch fallen lassen, was der Geschichte zuwiderläuft, und lediglich das präsentieren, was zur eigenen Story passt.

Die meisten Menschen dachten bis eben, es gehe bei Christian Ulmen um Deepfakes, also um digital erstellte Bilder, die so täuschend echt wirken, dass man meint, eine bekannte Person in einer verfänglichen Position zu sehen. So berichteten es auch die „Tagesschau“, der Deutschlandfunk und der WDR, die sich auf den „Spiegel“-Bericht bezogen. „Der Moderator soll jahrelang im Internet Fake-Profile seiner Frau erstellt und Deepfake-Pornos verbreitet haben“, hieß es fälschlicherweise in der Hauptnachrichtensendung nach Bekanntwerden der Anschuldigungen.

Wie es zu diesem Missverständnis kam? Man musste im Ursprungstext des „Spiegel“ sehr, sehr genau hinschauen, um zu erkennen, dass es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelte, also Deepfakes und Fake-Profile. Normalerweise gibt man sich als Journalist Mühe, die Dinge klar auseinanderzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Aber auch diese Umsicht ist von gestern. Die moderne Verdachtsberichterstattung nimmt immer das Schlimmste an. Im Zweifel schreibt man als Journalist an einer Stelle einfach den Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ – und ist dann aller Rücksichtnahme ledig.

Kein Fortschritt ohne Verlierer. Zu den größten Verlierern dürfte die Transbewegung zählen. Der Glaubenssatz, wonach das biologische Geschlecht keine Rolle mehr spiele, ja dass ein Penis auch ein weibliches Geschlechtsorgan sei – über Nacht ausgemustert. Jetzt heißt es nicht mehr, Geschlecht sei etwas, was einem bei Geburt zugewiesen wurde. Nun heißt es: Alle, die als Männer geboren wurden, stehen bitte auf und bekennen ihre Mittäterschaft.

Auch das Verbrechen, das man Christian Ulmen zur Last legt, kommt genau genommen aus einer Zeit, als die Geschlechtergrenzen fluide waren. Wenn sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als zutreffend erweisen sollten, hat der Schauspieler im Netz unter dem Namen seiner Frau Accounts angelegt, um dann Sex mit Männern zu haben. Wir hätten es also mit einem Mann zu tun, der sich wünscht, eine Frau zu sein, um dann als Frau mit Männern zu verkehren. Wie soll man das nennen? „Transfrau“ wäre vermutlich nicht ganz zutreffend. Aber vielleicht „digitale Transfrau“?

Die Ausmusterung des Gesinnungsstrafrechts, das bestimmte sexuelle Handlungen unter Strafe stellte, weil sie von der Öffentlichkeit als abartig empfunden wurden, galt bis vor Kurzem als großer Fortschritt. Das sieht man auf dem Weg zum neuen Recht ebenfalls anders. Bereits das Erstellen fragwürdiger Darstellungen soll künftig strafwürdig sein. Wer also am heimischen Computer ein anstößiges Bild bastelt, steht dann mit einem Bein im Gefängnis.

Sogenannte Vorbereitungshandlungen waren immer strafbewehrt. Wer im Keller eine Rohrbombe baut, wird sich später nicht darauf herausreden können, dass er ja nur mal testen wollte, ob er zum Bau in der Lage sei. Auch der Besitz kinderpornografischen Materials ist bereits verboten, weil man davon ausgeht, dass bei der Herstellung Minderjährige zu Schaden gekommen sind.

Aber wo liegt der Schaden für andere, wenn jemand seine sexuellen Fantasien mithilfe der KI auslebt? Es ist aus gutem Grund bislang auch möglich, seinem Tagebuch alles anzuvertrauen – bis hin zu Dingen, die andere als krank oder pervers bezeichnen würden. Solange davon nichts das Haus verließ, musste kein Staatsanwalt tätig werden. Diese Grenze soll nun fallen, wenn es nach den Befürwortern eines neues Strafrechts gegen „digitale Gewalt“ geht.

Alles hat seine Zeit, auch der Rechtsstaat, in dem jeder Angeklagte das Anrecht auf einen fairen Prozess hat und man zwischen privat und öffentlich unterscheidet. Nur weil etwas einmal als zivilisatorische Errungenschaft galt, bedeutet das nicht, dass man es nicht grundsätzlich überarbeiten kann.

Wir brauchen für die neue Ordnung allerdings noch einen Namen. Rechtsstaat wäre nicht mehr passend, mit dem Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, hätte das überholte Rechtssystem nichts mehr zu tun. Vielleicht reden wir künftig von Ad-hoc-Justiz. Oder besser noch: von Social-Media-Recht.

Der Schuldspruch des Gerichts ist durch das Votum des Volkes ersetzt. An die Stelle der Jury tritt ein Schnellgericht aus Justizministerin, Talkshowmoderatorin und Journalisten. Am Ende gibt es wie beim Eurovision Song Contest einen Zuschauer-Entscheid, bei dem jeder über das Versenden eines Likes oder Nicht-Likes sein Votum abgeben kann. Hand aufs Herz: Ist das nicht auch viel demokratischer?

© Silke Werzinger

Politische Landschaftspflege

Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Schauspielerpaar Collien Fernandes und Christian Ulmen steht noch ganz am Anfang. Aber links der Mitte weiß man bereits, wie sich daraus Gewinn schlagen lässt

Never let a good crisis go to waste“, lautet das zweite thermodynamische Gesetz der Politik. Zu Deutsch: Lass keine Gelegenheit aus, das Wasser auf deine Mühlen zu leiten. Es folgt auf das erste Gesetz: „Alles lässt sich drehen und wenden, bis es passt.“

Sprechen wir an dieser Stelle aus gegebenem Anlass über HateAid, die Berliner Beratungsstelle und der Darling rot-grüner Politik. HateAid berät Menschen, wie sie sich gegen Beleidigungen und Nachstellungen im Netz zur Wehr setzen können. Als die beiden Geschäftsführerinnen vor Weihnachten auf der Sperrliste des amerikanischen Außenministeriums landeten, brach eine Woge der Solidarität über sie herein. Zahlreiche Politiker lobten das segensreiche Wirken der NGO und bekundeten ihre Anteilnahme.

Jetzt herrscht großes Entsetzen. Das Bundesfamilienministerium will den Geldhahn zudrehen. Was viele nicht wissen: Das Familienministerium ist die Hüterin der Goldtöpfe. Hier laufen die Geldströme zusammen, die sich dann über die politische Landschaft ergießen. Was unter dem Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch, Gott hab ihn selig, als Landschaftspflege begann, ist heute ein eingespieltes System, das auch denjenigen ein warmes Plätzchen bietet, die leider im Studium aufs falsche Pferd gesetzt haben. Ein Job bei einer NGO findet sich immer.

Solange im Ministerium mit Lisa Paus eine Grüne saß, war alles in schönster Ordnung. Paus war Vertreterin des knalllinken Flügels aus Berlin, womit sichergestellt war, dass es keine lästigen Nachfragen gab. Solange es irgendwie gegen rechts ging, war die Finanzierung gesichert.

Heute sitzt auf dem Posten Karin Prien. Und damit beginnt das Problem. Prien hat den Ruf, eine moderate Frau zu sein, sie steht in der CDU eher links. Gerade ist sie damit aufgefallen, dass sie auch im Bundestag eine Quote verankern möchte. Aber Frau Prien hat einen klaren Blick auf die Dinge. Und deshalb will sie die Förderung auf den Prüfstand stellen und einen Teil des Geldes an Initiativen geben, die im Gegensatz zu den Berliner Hilfswerken im Land vertreten sind, also an Bibliotheken, Jugendvereine, die freiwillige Feuerwehr.

Das Entsetzen in der Szene ist groß. Heidi Reichinnek ist auf der Zinne. Heidi Reichinnek ist immer auf der Zinne, aber jetzt ist sie noch weiter oben. Die CDU nehme die Zivilgesellschaft unter Beschuss, lautet die Klage, sie betreibe das Geschäft der AfD. „Zivilgesellschaft“ ist das Codewort für „unsere Leute“. Die Pläne aus dem Hause Prien sind eine existenzielle Bedrohung. An den 200 Millionen Euro, die allein das Programm „Demokratie leben!“ umfasst, hängt eine ganze Infrastruktur.

© Sören Kunz

An dieser Stelle kommt das zweite thermodynamische Gesetz ins Spiel. Am Wochenende setzte Luisa Neubauer folgenden Tweet ab: „Ganz Deutschland erfährt, wie unzureichend die Gesetzgebung bzgl. Frauenschutz ist und WIE SEHR 40 Mio. Frauen in diesem Land auf die Arbeit von NGOs angewiesen sind.“ Und in der CDU? Würden sie das Ende der Förderung von HateAid feiern. „Wow“. Damit ist der Ton gesetzt. Wer sich an Institutionen wie HateAid vergreift, ermöglicht Männergewalt.

Noch liegt in dem Rechtsstreit zwischen den Schauspielern Collien Fernandes und Christian Ulmen vieles im Dunkeln, wie das so ist bei schwebenden Verfahren. Aber das, was man weiß (oder zu wissen glaubt), reicht aus, um hundert Prozent Solidarität mit HateAid und allen rot-grünen Vorfeldorganisationen zu fordern.

In Wahrheit steht die Hilfe von HateAid, anders als der Name vermuten lässt, nicht jedem offen. Man sei überparteilich, heißt es zwar in der Selbstdarstellung. Aber wenn die Hilfsstelle den Eindruck hat, dass man als Frau auf der falschen Seite steht, kann sie erstaunlich kaltherzig sein.

Die FDP-Politikerin Karoline Preisler weiß davon ein Lied zu singen. Preisler erinnert seit dem 7. Oktober regelmäßig bei Pro-Palästina-Demonstrationen an die Verbrechen der Hamas. Sie wurde dafür mit Vergewaltigungs- und Todesdrohungen überzogen, einige Drohungen richteten sich gegen ihre Kinder. Alle Versuche, von HateAid Unterstützung zu erhalten, liefen allerdings ins Leere, und das, obwohl sowohl sie selbst als auch Dritte sich mehrfach an die Organisation wandten.

Ähnliches schilderte um die Weihnachtszeit die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser. Bei einer Veranstaltung des Deutschen Juristinnenbundes habe sie die HateAid-Gründerin Anna-Lena von Hodenberg angesprochen und von massiven Beleidigungen berichtet. „Frau von Hodenberg gab mir bereits ein paar Tipps, verwies mich im weiteren Verlauf aber auf HateAid, um meinen Fall näher zu betrachten.“

Per WeTransfer schickte Kaiser darauf Auszüge der Nachrichten, die sie regelmäßig erhielt, verbunden mit der Bitte um Hilfe („Da ich noch immer derartige Nachrichten erhalte, wäre ich sehr dankbar für eine Beratung, wie ich gegen diese Nachrichten vorgehen kann“). Ein nahezu gleichlautendes Schreiben ging an das Büro der damaligen Bundestagsabgeordneten Renate Künast, die im Beirat von HateAid sitzt.

Kaiser hatte bei ihrem Erstkontakt nicht erwähnt, dass sie AfD-Mitglied ist. Auch die Natur der Beleidigungen („Nazi-Schlampe“) war kein Thema gewesen. Beide Bitten um Hilfe blieben unbeantwortet. Bis heute habe sie von HateAid keine Rückmeldung erhalten, sagt Kaiser.

Gut dokumentiert ist der Fall der Biologin Marie-Luise Vollbrecht, Doktorandin an der Humboldt-Universität in Berlin, die ins Visier der Translobby geriet. Vollbrecht hat in einem Interview mit dem „Cicero“ geschildert, wie sich ihre Welt auf den Kopf stellte, nachdem sie als TERF markiert worden war, wie traditionelle Feministinnen in der Transszene heißen. Sie wurde beschimpft und bedroht. Auf der Straße wurde vor ihr ausgespuckt. Als sie in einer Kneipe erkannt wurde, bat man sie, die Kneipe zu verlassen. Zwischenzeitlich war unklar, ob sie an ihrem Lehrstuhl überhaupt ihre Promotion würde fertigstellen können. Und das nur, weil sie in einem Vortrag im Rahmen der „Langen Nacht der Wissenschaften“ die Frage erörtert hatte: „Was ist Geschlecht als biologischer Begriff, und warum gibt es nur zwei davon?“

Hat sich HateAid schützend vor die bedrängte Frau gestellt? Im Gegenteil, die Organisation aus Berlin hat den Kampf gegen TERFs noch befeuert. „TERFs glauben an ein binäres Geschlechtermodell, das sich anhand der Genitalien ablesen lässt“, heißt es unter dem Stichwort „Queerfeindlichkeit“. „Sie verstricken unterschiedlichste ideologische Argumente, die unter dem Deckmantel des Feminismus Hass und Hetze gegen trans Personen vermeintlich legitimieren.“ Es kommt eben darauf an, ob man drin ist oder draußen. Wer draußen ist, bleibt das auch.

Einem Artikel im „Spiegel“ kann man entnehmen, dass Luisa Neubauer bereits 2021 über 50 Mal die Hilfe der Beratungsstelle in Anspruch genommen hatte. Ich bin sicher, dass sie viel Hass abbekommt. Ich kann auch verstehen, dass sie sich juristisch gegen die Hater und Stalker zur Wehr setzt. Weshalb allerdings die Allgemeinheit die Kosten der Beratung tragen soll, erschließt sich mir nicht.

Der Rechtsstaat macht aus gutem Grund keinen Unterschied zwischen rechter und linker Gesinnung. Er schaut auch nicht, ob das Opfer sympathisch ist oder nicht. Das ist ein gutes Prinzip, wir sollten daran festhalten. Digitale Gewalt wird nicht besser, wenn sie die vermeintlich Richtigen trifft. Gewalt ist Gewalt.

»Alles lässt sich drehen, bis es passt«

Supermacht Deutschland

Dass der Sonderweg ins Verderben führe, galt bislang als Axiom deutscher Politik. Damit ist es vorbei. »Deutschland, Deutschland über alles« lautet in der modernen Variante: »Was schert uns die Energiepolitik der anderen?«

Anfang vergangener Woche trafen sich die Vertreter von 40 Staaten und Organisationen in Paris zu einem Atomgipfel. Neun Staats- und Regierungschefs waren zugegen, um darüber zu beraten, wie Europa energiepolitisch Anschluss an den Rest der Welt finden könne. Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hielt eine viel beachtete Rede, in der sie die Förderung neuer Atomanlagen in Aussicht stellte. Nur Deutschland blieb dem Treffen fern. Kein einziger Vertreter der Bundesregierung war in Paris dabei.

Ich komme aus einer Generation, die noch gelernt hat, dass der deutsche Sonderweg ins Unglück führt. Das ist die Lehre, die unsere Eltern aus der unseligen Geschichte zogen: keine nationalen Alleingänge mehr. Kein Beharren auf einer Ausnahmestellung, weil man sich allen anderen überlegen fühlt. Aber wo das Abräumen der Vergangenheit gerade groß in Mode ist, räumen die Grünen und ihre Anhänger halt mit der Ächtung des deutschen Chauvinismus auf.

„Deutschland, Deutschland über alles“ lautet in der grünen Variante: Was schert uns das Geschwätz der anderen? Wir halten am Atomausstieg fest, egal, was die Welt um uns herum dazu denkt. Oder wie es die unnachahmliche Britta Haßelmann auf den Punkt brachte: Die Energiewende sei nicht nur eine Erfolgsgeschichte, sondern auch Freiheitsenergie. Das ist für eine Partei, die bei jeder Deutschlandflagge Faschismusalarm ausruft, eine interessante nationale Wendung.

© Silke Werzinger

Es gibt in der Politikwissenschaft die Theorie des amerikanischen Exzeptionalismus. Auf die Puritaner geht die Vorstellung einer von Gott erwählten Nation zurück, der eine besondere geschichtliche Rolle zufällt. Wir erleben den Triumph des deutschen Exzeptionalismus. Nach Friedenswende und Flüchtlingswende steht jetzt mit der Energiewende die endgültige Heiligsprechung Deutschlands ins Haus. Dem Land geht es ökonomisch nur noch so lala, dafür sind wir moralische Supermacht.

Dummerweise lautet auch das Motto der Bundesregierung: weiter so. Also weiter so am Ausbau des deutschen Wolkenkuckucksheims. Friedrich Merz wurde gefragt, welche Schlüsse er daraus ziehe, dass die EU-Kommission den Ausstieg aus der Kernenergie als „strategischen Fehler“ sieht. „Schlussfolgerungen für Deutschland hat es keine, weil die Bundesregierungen zuvor entschieden haben, aus der Kernenergie auszusteigen“, antwortete er. „Der Beschluss ist irreversibel. Ich bedaure das, aber es ist so. Wir konzentrieren uns jetzt auf die Energiepolitik, die wir haben, sie zu optimieren.“

Ich glaube, ich habe im Leben noch kein kraftloseres, traurigeres, in jeder Hinsicht beschämenderes Statement eines deutschen Bundeskanzlers gehört. „Ich weiß, es ist falsch, was wir tun, es führt uns in die Irre, aber mir fehlt leider der Mut, etwas daran zu ändern“: Mein Gott, wie deprimierend ist das?

Der Energieverbrauch wird nicht sinken, er wird exponentiell steigen. In den USA rechnen sie mit einem zusätzlichen Bedarf von 90 Gigawatt, um mit der KI-Revolution Schritt zu halten. Das Generieren eines einziges KI-Bildes kostet so viel Strom wie das Aufladen eines Handys. Und wir? Wir tun einfach so, als ob sich das Problem von selbst erledigt. Zur Einordnung: 90 Gigawatt entsprechen der Leistung von 200 Gaskraftwerken.

Es geht darum, den Jürgen und die Renate nicht unglücklich zu machen, das ist der wahre Grund hinter der Weigerung, die Realität anzuerkennen. Ich bin auch für Respekt vor der Lebensleistung der älteren Generation. Aber dass man darüber die Zukunft des Landes ruiniert, finde ich etwas weitgehend.

Gut, die grüne Gründungsgeneration hat ihre Schäfchen im Trockenen. Wie ja die meisten, die grün wählen. Bei der Wahl in Baden-Württemberg belegten die Grünen Platz eins bei den Beamten und solchen, die es werden wollen. Keine Partei hat einen solchen Sonnenplatz im Herzen des öffentlichen Dienstes. Bis die Pension zusammengestrichen wird, muss noch einiges passieren.

Atomkraft sei nicht nur gefährlich, sondern auch furchtbar teuer, lautet das Standardargument. Davon abgesehen, dass die Kernkraftwerke, die wir abgeschaltet haben, längst abbezahlt waren: Auch Windturbinen und Sonnenkollektoren entstehen nicht aus Luft und Liebe. Wie sehr die sogenannten Erneuerbaren an Subventionen hängen, sieht man an dem Ärger, den sich Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mit ihrem Plan, die Solarförderung zusammenzustreichen, einhandelte. Von einem gefährlichen Rollback ist die Rede, einem Angriff auf das Herz der Energiewende.

Ich habe auch eine Solaranlage auf dem Dach. Ich kann die Anschaffung nur jedem empfehlen, der über ein eigenes Haus verfügt. Meine Stromrechnung hat sich seit der Anschaffung halbiert. Warum allerdings die Allgemeinheit mir meinen günstigen Strom über Beihilfen subventionieren soll, habe ich nie verstanden.

Das ist ja dieser merkwürdige Doppelsprech, der die ganze Energiewende durchzieht. Einerseits sind Solar und Windkraft angeblich eine überlegene Technik, die alles andere schlägt, wie es bei den grünen Apologeten heißt. Anderseits bewegt sich nichts, wenn der Staat nicht mit üppigen Steuergeschenken nachhilft. Das Spiel kennen wir schon vom Elektromotor: Auch da setzt sofort das große Wehklagen ein, wenn die Förderung mal ausfällt. Niemand käme auf die Idee, Fernseher oder Handys zu subventionieren. Warum wohl nicht? Weil es in dem Fall keine finanziellen Anreize braucht.

In den „Tagesthemen“ kam es vor zwei Wochen zu einer denkwürdigen Begegnung mit der Realität, weil die Redaktion den Fehler gemacht hatte, jemanden einzuladen, der erkennbar etwas von der Sache verstand. Zu Gast war Lion Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School in Berlin, der kühl darlegte, weshalb die staatliche Förderung kleiner Solaranlagen unsinnig sei. Sechs Mal fragte Moderator Ingo Zamperoni nach, ob er das richtig verstanden habe, sechs Mal erhielt er dieselbe Antwort: Ja, die Förderung sei falsch.

Auch Gaskraftwerke sind übrigens affenartig teuer. Da sie ja nur als Back-up ans Netz sollen, wenn Wind und Sonne nicht reichen, stehen sie die meiste Zeit ungenutzt herum. Hat eigentlich mal jemand ausgerechnet, was uns die Energiewende bis dato gekostet hat? Bis 2049 sollen über fünf Billionen Euro zusammenkommen. Wenn ich noch einmal einen der Superexperten höre, wie teuer Atomkraft war, beiße ich in die Tischkante.

Mein Vorschlag wäre: weniger Exzeptionalismus, dafür mehr Pragmatismus. Uns wird gerade auf brutale Weise vorgeführt, was es bedeutet, wenn man nicht mehr als wichtig gilt. In der neuen Sicherheitsdoktrin des Weißen Hauses rangiert Deutschland auf der Ebene von Samoa.

Bislang hat uns unsere wirtschaftliche Stärke geschützt. Großmächte wie die USA fanden vieles am deutschen Way of Life etwas wunderlich. Aber vor „Made in Germany“ hatten sie Respekt. Auch damit ist es nicht mehr weit her. Deutschland gilt als der kranke Mann Europas, als Land im Verfall.

Wäre ich bei den Grünen, würde ich schon aus Eigeninteresse darüber nachdenken, wie ich dafür sorgen kann, dass es demnächst nicht heißt: „Seht her, wenn man auf Sonne und Wind setzt, endet man wie die Deutschen.“ Das wäre dann schlecht für Deutschland und fürs Klima.

Deutscher Exzeptionalismus

Gaga-Justiz

Wer sich auf das Augenmaß der Justiz verlässt, ist verlassen. Hitler trug Hakenkreuz? Strafverfahren! Wir brauchen eine Entrümpelung der Äußerungsdelikte. Sonst verlieren die Bürger den Glauben an den Rechtsstaat

Jetzt hat es also den Publizisten Rainer Zitelmann erwischt. Auch er hat eine Benachrichtigung der Staatsschutzabteilung der Polizei erhalten, wie er mir am Wochenende schrieb. Auch ihm drohen nun bis zu drei Jahre Gefängnis.

Was ist es in seinem Fall? Er hat eine Fotomontage verwendet, auf der man links Adolf Hitler sieht darüber das Zitat „Gebt mir die Tschechoslowakei, und ich werde keinen anderen angreifen!“ – und rechts Wladimir Putin mit dem fast wortgleichen Satz „Gebt mir die Ukraine und ich werde keinen anderen angreifen!“.

„Na“, fragte ich am Telefon, „was wird Ihnen zum Vorwurf gemacht: Verharmlosung des Dritten Reichs?“ Man muss bei der deutschen Justiz ja mittlerweile auf alles gefasst sein. Möglicherweise ist die Gegenüberstellung von Adolf Hitler mit dem russischen Präsidenten unzulässig, weil Putin in Berliner Justizkreisen als ordentlicher Politiker gilt – wer weiß das schon?

„Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“, antwortete Zitelmann. Er habe übersehen, dass Adolf Hitler auf dem Foto, das er gepostet habe, ein Hakenkreuz am Ärmel trug. Tja, wer hätte das gedacht – der Führer trug Hakenkreuz? Das geht natürlich gar nicht. Da muss man von Staats wegen einschreiten.

Wir sind auf der Ebene der Gaga-Justiz angekommen. Anders kann man es, glaube ich, nicht nennen, was sich gerade tut.

Ich habe vergangene Woche über das Strafverfahren berichtet, das ich am Hals hatte, weil ich die AfD-Jugend „Generation Deutschland erwache“ nannte. Verstoß gegen Paragraf 86a Strafgesetzbuch lautete der Vorwurf.

Der Fall von Rainer Zitelmann ist noch grotesker. Wenn man bereits in Schwierigkeiten kommt, weil man ein historisches Bild postet, dann ist Polen offen, wie man so schön sagt. Dann lautet die Lehre: Am besten gar nicht mehr erwähnen, dass es das Dritte Reich überhaupt gab. Dann bekommt man auch keine Schwierigkeiten.

Der Vorsitzende des PEN Berlin, Deniz Yücel, hat darauf hingewiesen, dass solche Strafverfolgung auf eine nachträgliche Sakralisierung des Nationalsozialismus hinausläuft. Motto: Über den Führer macht man keine Witze. Ob den beteiligten Polizisten und Staatsanwälten klar ist, was sie da treiben? Schon heute wissen viele Schüler nicht mehr, was 1933 passiert ist. Wenn man sie nach Auschwitz fragt, schaut man bei der Hälfte der 14- bis 16-Jährigen in verständnislose Augen.Irgendwann sind die Nazis ganz aus der Erinnerung verschwunden. Das ist die Konsequenz, wenn man jedes Bild aus dem Verkehr zieht, weil seine Verbreitung auf die Verwendung verbotener Parolen oder Insignien hinausläuft. Dann werden die Kinder sagen: „Das stimmt nicht, Papa, da musst du dich verhört haben. Auf Insta und TikTok gibt’s dazu nichts.“

Was passiert da gerade? Wir erleben den Kurzschluss aus politischem Willen und der gedankenlosen Mechanik des Apparats. Seit die Politik sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Hass und Hetze einrichtete, sind überall Beamte damit beschäftigt, das Netz nach verdächtigen Äußerungen zu durchkämmen.

Wer den Hammer in der Hand hält, sieht nur noch Nägel. Die „Zeit“ hat neulich in einem Report zusammengetragen, dass die Verfahren wegen sogenannter Äußerungsdelikte nahezu explodiert sind. Noch nie standen so viele Menschen wegen Volksverhetzung oder der Verwendung verbotener Parolen vor Gericht wie in den vergangenen zwei Jahren.

Die gute Nachricht ist: Sobald die Verfahren die höheren Instanzen erreichen, haben sie in der Regel keinen Bestand. Spätestens an den Oberlandesgerichten sitzen Menschen mit klarem Verstand, die den Ermittlungsfuror in die Schranken weisen. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit ist über die Jahre erfreulich konsistent. Bei mehrdeutigen Aussagen sei grundsätzlich diejenige Auslegung zu wählen, die für den Angeklagten die günstigste sei, lautet die Vorgabe aus Karlsruhe.

Aber so weit muss man erst mal kommen. Bei Zitelmann sind jetzt schon ein paar Tausend Euro an Anwaltskosten aufgelaufen, und dabei ist noch nicht mal ein Staatsanwalt mit der Sache befasst. Sicher, der Historiker hätte auch ohne anwaltliche Beratung auf den Beschuldigtenbogen der Polizei antworten können. Aber die Erfahrung lehrt, dass dies nicht ratsam ist. Auf die Einsichtsfähigkeit der Ermittlungsorgane zu setzen, ist der erste Schritt ins Unglück.

Es liegt nahe, einen politischen Drall bei der Auswahl der Verfahren zu vermuten. Als der Twitter-König Ruprecht Polenz im Juni 2023 „Deutschland erwache“ postete, weil er das für den gelungenen Abschluss eines Kommentars hielt, hatte das für ihn keine weiteren Folgen. Kein Strafverfolgungsinteresse, erklärte die Staatsanwaltschaft und stellte umgehend ein.

Vermutlich hatte er einfach Glück. Ich glaube, die Dinge sind längst über den Stand hinaus, wo man sich die Mühe macht, die politische Neigung des vermeintlichen Täters zu überprüfen. Es wird einfach wahllos auf alles mit der Paragrafenpatsche draufgeklatscht, was sich links und rechts des Weges als verdächtige Äußerung zeigt.

Ich richte selten Appelle an die Politik. Ich finde, es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, Politikern Ratschläge zu erteilen. Aber in dem Fall muss ich von der goldenen Regel abweichen. Sie müssen in Berlin etwas tun, ist mein Eindruck. Sonst verlieren die Menschen den Glauben an den Rechtsstaat. Wer sich auf das Augenmaß der Justiz verlässt, ist verlassen, wie man sieht.

Eine Entrümpelung aller Äußerungsdelikte wäre dringend geboten. Die meisten Strafnormen stammen aus einer Zeit, als man noch Sorge haben musste, dass sich die alten Nazis zusammenrotten, um wieder das Ruder zu übernehmen. Deshalb findet sich im Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragrafen, die in einer freien Gesellschaft eigentlich nichts zu suchen haben – und die zu allem Unglück auch noch so schwammig formuliert sind, dass man alles und nichts darunter verstehen kann. Wo beginnt Volksverhetzung, und wo endet sie? Niemand vermag das genau zu sagen.

Man kann die Klärung den Gerichten überlassen. Aber das ist für die Bürger ein kostspieliger und auch beängstigender Weg. Nicht alle sind so abgebrüht wie ich. Viele gehen in die Knie, wenn im Briefkasten die Aufforderung liegt, sich umgehend zu dem gegen einen eröffneten Strafverfahren zu erklären.

Auch der Publizist Norbert Bolz hat am Ende eine Strafzahlung akzeptiert, weil seine Frau vor Angst nicht mehr in den Schlaf fand. Dabei hatte er sich nichts, aber auch gar nichts zu Schulden kommen lassen außer einer ironischen Bemerkung unter Verwendung der verfemten „D-e“-Parole.

Man kann als Politiker natürlich billigend in Kauf nehmen, dass dem Bürger mal so richtig der Schreck in die Gelder fährt. Soll er sich halt vorsehen, der Idiot! Aber das wäre ein anderer Staat als derjenige, der bei Jubeltagen zum Grundgesetz besungen wird. Ich weiß nicht, wie man die neue Republik dann am besten nennen sollte – vielleicht „gelenkte Demokratie“? Es wäre in jedem Fall nicht mehr die Bundesrepublik, wie wir sie kennen.

Hat der Staat den Verstand verloren?

Das suchende Auge der Staatsmacht im Kampf gegen Hass und Hetze kennt keinen verborgenen Winkel. Jetzt hat es den Kolumnisten getroffen. Verbreitung verbotener Parolen gemäß § 86a StGB, lautet der Vorwurf

Die Staatsmacht hat mich aufgefordert, mich zu erklären. Wenn meine Erklärungen nicht zufriedenstellend ausfallen, drohen mir bis zu drei Jahre Gefängnis, ersatzweise Geldstrafe.

Was habe ich mir zu Schulden kommen lassen? Ich habe Worte benutzt, die man mir zu meinem Nachteil auslegt. Anfang Dezember bin ich in meinem Podcast „Der schwarze Kanal“ auf den Gründungskongress der Jugendorganisation der AfD in Gießen zu sprechen gekommen. Sie erinnern sich vielleicht, das war die Versammlung, auf der ein junger Mann mit langem schwarzem Haar und einer blauen Smokingjacke ans Mikrofon trat und mit rollendem R davon sprach, dass Deutschland wieder deutsch werden müsse. Ein anderer Kandidat, der dann in den Vorstand kam, recycelte bei seiner Bewerbungsrede den Hitler-Jugend-Satz „Jugend muss durch Jugend geführt werden“.

Bis zum März 2025 hieß der Jugendverband „Junge Alternative“, dann trennte sich die AfD von ihrer Nachwuchsorganisation, weil sie selbst der AfD-Führung zu radikal war. Anfang November kam es in Gießen zur Neugründung. Im Vorfeld hatte es mehrere Namensvorschläge wie „Patriotische Jugend“ oder „Generation Deutschland“ gegeben.

„Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich?“, fragte ich meine Kollegin Carolin Blüchel. „‚Generation Hoffnung‘ oder ‚Generation Deutschland erwache‘?“ Ich habe in dem Moment also Delegierte, die mit Insignien des Dritten Reichs flirten, so genannt, wie der Flirt es nahelegt. Das aber will die Staatsmacht nicht stehen lassen. „Beim o. a. Wortlaut handelt es sich um eine verbotene Parole gem. § 86a StGB“, heißt es in dem Schreiben des Kriminaldezernats 4 in München, ein entsprechendes Strafverfahren sei eingeleitet.

Wir lernen wieder eine Reihe von Paragrafen neu kennen. Wir hatten sie vergessen. Sie spielten keine Rolle, weil Meinungsfreiheit in der Vergangenheit so ausgelegt wurde, dass man übersehen konnte, dass es sie noch gab. Zu den Strafvorschriften, die wir mit heißem Herzen zu studieren aufgefordert sind, gehören das Verbot der Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verbot der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a – Achtung: „Deutschland erwache“ ist SA-Parole).

Ich kann von Glück sagen, dass sich das Kriminalfachdezernat 4 mit der Mitteilung über das Strafverfahren begnügte und keine Hausdurchsuchung veranlasste. Auch das gehört ja zu den unliebsamen Überraschungen, vor denen man nicht mehr gefeit ist: dass einem morgens die Polizei in der Tür steht, weil ein Amtsrichter meint, es sei Gefahr im Verzug.

Ich habe drei kleine Kinder, die jüngste Tochter ist vier. Man weiß auch als Vater nicht, welchen Eindruck ein unerwartetes Auftreten der Staatsgewalt in aller Herrgottsfrühe bei empfindlichen Kinderseelen hinterlässt. Insofern bin ich dankbar für die Rücksichtnahme, die man hat walten lassen.

Der Publizist Norbert Bolz hatte bekanntlich nicht so viel Glück. Auch er hatte sich nach Meinung der Staatsorgane eines sogenannten Äußerungsdelikts schuldig gemacht; auch bei ihm war es ein Verstoß gegen den § 86a, der ihm wegen eines ironischen Tweets zur Last gelegt wurde. In dem Fall fand sich in Dr. Lars Fricke am Amtsgericht Tiergarten eine Person mit Befugnissen, die eine Hausdurchsuchung für unumgänglich hielt.

Der Paragraf kennt eine Reihe von Ausnahmetatbeständen. Journalisten zum Beispiel oder Historiker sind von der Strafverfolgung ausgenommen, sonst würde einen bereits das Zitat in Schwierigkeiten bringen. Es gibt zudem „ähnliche Zwecke“ wie die Kunst oder die staatsbürgerliche Aufklärung, die straffrei gestellt sind. Das ist ziemlich genau das, was im Fall Bolz zur Anwendung gekommen wäre, hätte man nicht dem Verfolgungsfuror nachgegeben. Ich hätte also gewarnt sein können, kann man sagen. Genau darum geht es ja auch: gewarnt zu sein. Bestrafe einen, erziehe tausend.

Alle paar Jahre erhebt das Meinungsforschungsinstitut Allensbach die Einschätzung der Deutschen zur Meinungsfreiheit. Knapp die Hälfte der Befragten sagt, dass man sich vorsehen müsse, was man in der Öffentlichkeit von sich gebe. Jedes Mal, wenn Allensbach das Ergebnis vorstellt, ist die Bestürzung groß. Wie kann es nur sein, dass die Bürger glauben, die Meinungsfreiheit sei gefährdet, wo wir doch in der besten Demokratie aller Zeiten leben, heißt es in den Kommentaren. Die Auffassung, dass es auch gut sei, dass sich die Bürger mehr vorsehen müssten, liest man interessanterweise so gut wie nie. Dabei ist es genau das, was man in vielen politischen Abteilungen und auch Redaktionsstuben denkt.

Der Kolumnistenkollege Harald Martenstein hat vor drei Wochen eine viel beachtete Rede im Thalia Theater in Hamburg gehalten. Es ging um das Für und Wider eines AfD-Verbots, das war das Thema des dreitägigen Schauprozesses, zu dem er als Zeuge geladen war. Aber eigentlich ging es um viel mehr. Es ging um die Verteidigung der Demokratie vor ihren Rettern.

Immerhin, der Rechtsstaat funktioniert am Ende. Für jeden übergriffigen Staatsanwalt oder Amtsrichter findet sich irgendwann ein Gericht, das ihm in die Parade fährt. Das ist wie in den USA: Auch dort sind es die obersten Gerichte, die den Allmachtsanspruch der Politik in die Schranken weisen.

Vor ein paar Tagen hat das Verwaltungsgericht in Köln in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bericht des Verfassungsschutzes, in dem die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, nicht ausreichend sei. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde, anders als viele meinen. Wenn eine Ministerin, wie in diesem Fall die ehemalige SPD-Ministerin Nancy Faeser ein Gutachten bestellt, wird es ihr geliefert.

Ich habe in meinem Verfahren einen Rechtsanwalt beigezogen, der Akteneinsicht verlangt hat. Da man auch im Kriminaldezernat 4 in der Hansastraße in München vermutlich so gut ausgelastet ist, dass man abends nicht noch Podcasts hört, wird der Polizei wohl ein kleines Vöglein zugetragen haben, dass ich verbotene Sätze im Munde führte. Seit Freitag weiß ich auch, wer es war: Der Lauscher kommt aus Berlin. Das hätte man sich denken können.

Ich komme aus einer Zeit, als der Zuträger noch als Denunziant galt. Der Nachbar, der am Zaun lauschte, das war das Letzte. Heute ist der Lauscher in den rot-grünen Adelsstand erhoben. Heute heißt er „Trusted Flagger“ und wird im Zweifel von der Regierung für seine Hilfsdienste bezahlt. Auch so ändern sich die Zeiten.

Das Verfahren liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft München. Zwei Hinweise seien mir erlaubt, bei einem Strafverfahren soll es schließlich korrekt zugehen. Als Tatzeit gibt die Polizei den 8. Dezember 2025 um 5.30 Uhr an, als Tatort meine Wohnadresse in Pullach. Dass ich den Podcast nicht von zu Hause aufzeichne, sondern in einem Studio: Woher sollen die braven Beamten das wissen? Aber Tatzeit 5.30? Das scheint mir eher die Uhrzeit zu sein, zu der der Lauscher schon wach war.

Da ich gehört habe, dass einem Angeklagten Kooperation wohlwollend ausgelegt wird: Die Aufzeichnung findet jeden Donnerstag um 11.00 Uhr in den Burda Studios in der Arabellastraße 17 statt. Falls doch jemand auf die Idee kommen sollte, mein Handy beschlagnahmen zu lassen, das ist der Ort, an dem man mich antrifft.

Verteidigung der Demokratie vor ihren Rettern

Der Staat als Beute

Wie der Sozialstaat in der SPD-Variante aussieht? Sie bekommen Ihr Gehalt weiter, auch wenn Sie sich nur noch um die Familie kümmern. Aber Vorsicht, Sie müssen SPD-Freund sein, sonst gilt das Angebot nicht

Ich habe ein Interview mit Bärbel Bas über ihren Werdegang gesehen. Die SPD-Parteivorsitzende wird einem ja oft als besonders bodenständig angepriesen. Vater Lkw-Fahrer, Mutter Hausfrau, dazu Herkunft aus dem Ruhrpott. Ich glaube inzwischen, das wird deshalb ständig erwähnt, weil man etwaiger Kritik vorbauen will.

Die Bas-Geschichte ging so: Nach der Schule habe sie technische Zeichnerin werden wollen. Sie habe über 80 Bewerbungen geschrieben, aber überall eine Absage erhalten, weil sie eine Frau sei. Wir haben keine Frauentoiletten, habe in den Absagen gestanden.

Also schwere Kindheit in Duisburg plus Diskriminierung als Frau. Kein Wunder, dass sie bei der Wahl zur Parteivorsitzenden 95 Prozent holte, 30 Prozent mehr als der arme Lars Klingbeil, der leider nur eine Kindheit im niedersächsischen Munster vorzuweisen hat.

Dummerweise stimmt an der Geschichte so gut wie nichts. Die Arbeitsstättenverordnung, die bei Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern verschiedenen Geschlechts getrennte Toilettenräume vorschreibt, gibt es seit 1983. Kleinere Betriebe sind verpflichtet, eine zeitlich getrennte Nutzung sicherzustellen. Und nicht einmal in den achtziger Jahren waren Arbeitgeber so blöd, bei einer Absage das Geschlecht als Begründung zu nennen. Das wäre schon damals ein Klagegrund gewesen.

Wenn Frau Bas der Ausbildungsplatz als technische Zeichnerin versagt blieb, lag es mutmaßlich an den Noten ihres erweiterten Hauptschulabschlusses. Das aber wäre eine Geschichte, mit der man auf keinem Parteitag reüssiert, nicht einmal bei der SPD.

Was ist von einer Partei zu halten, die an der Spitze eine Frau hat, die sich die Wirklichkeit zurechtbiegt? Normalerweise würde man sagen: Vielleicht sollte man mal mit ihr reden, wir leben ja nicht in Amerika. Aber in der SPD ist das geradezu Grundvoraussetzung, um nach oben zu kommen. Die verschobene Weltsicht als Bewerbungsgrundlage: Das ist die SPD von heute.

Am vorletzten Wochenende hatte die SPD Klausurtagung in ihrer Parteizentrale. 400 Funktionäre waren gekommen, um über den künftigen Kurs zu beraten. Auch die Parteivorsitzende war da. Erst empfahl sie Ruanda, eines der autoritärsten Länder der Welt, als Vorbild, weil es dort jetzt eine Frauenquote gibt. Dann rief sie zur Verteidigung des Sozialstaats auf. Der Sozialstaat sei in seiner Existenz gefährdet, sagte sie.

Ob Frau Bas sich mal die Sozialstaatsquote angesehen hat? Immerhin ist sie Arbeits- und Sozialministerin, da sollte man schnell an die Zahlen kommen. Seit 40 Jahren geht es bergauf. Der Sozialstaat steht kurz vor dem Aus? Er ist dicker und dicker geworden, so dick, dass er fast platzt.

Wenn Sie mich fragen, wird umgekehrt ein Schuh draus. Wenn die Armutsquote laufend steigt, obwohl wir immer mehr für Soziales ausgeben, warum versuchen wir es zur Abwechslung nicht mal andersherum? Also weniger Sozialstaat und mehr Geld für den Einzelnen. Wer weiß, vielleicht lesen wir dann, dass die Zahl der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, plötzlich sinkt.

Es ist ein Witz. Wir geben immer mehr Geld zur Armutsbekämpfung aus, aber die Zahl der Bedürftigen steigt kontinuierlich. Jeder Sechste sei armutsgefährdet, verkündete vor drei Wochen das Statistische Bundesamt. Die Antwort von Frau Bas kenne ich: noch mehr Geld ins System! Ich garantiere Ihnen, wenn wir 100 Prozent für den Sozialstaat ausgeben würden, wäre nicht jeder Sechste armutsgefährdet, sondern jeder Zweite. Was Frau Bas dann sagen würde? Vermutlich, dass wir jetzt auch 100 Prozent Steuern brauchten.

Neulich war die Ministerin bei den Arbeitgebern. Anschließend hieß es, die Männer hätten sie ausgelacht. Aber das stimmt nicht. Ich habe mir die entscheidende Passage angesehen. Einige konnten sich das Lachen nicht verkneifen, weil Frau Bas so komische Sachen sagte, dass sie einfach nicht an sich halten konnten. Sie meinte zum Beispiel, dass die Rentenerhöhung nicht von den Beitragszahlern, sondern von den Steuerzahlern bezahlt werde, und das sei doch etwas Gutes. Dummerweise saßen im Publikum lauter Leute, die etwas von Wirtschaft verstehen. Daher die Lacher.

Anschließend drohte sie den Arbeitgebern, sie würde sie jetzt als Gegner betrachten. Lachen geht gar nicht, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch. Vielleicht brauchen wir ein Gesetz gegen Basphemie: Wer sich über Personen des politischen Lebens lustig macht, insbesondere wenn sie der SPD angehören, wird mit Freiheitsentzug nicht unter zwei Jahren bestraft.

Woher kommt diese irre Empfindlichkeit? Ich dachte, wer in Duisburg aufgewachsen ist, der sei so schnell nicht zu erschüttern. Einer der Vorzüge einer Kindheit im Scherbenviertel: Du hast alles schon gesehen. Aber Pustekuchen. Saskia Esken hatte auf ihre Art immerhin Humor. Bas ist die Verbindung aus schlechter Laune plus Anspruchsdenken.

Ich bin dafür, Politik konkret zu machen. Wie sähe der Sozialstaat aus, wenn die SPD sich mit allen Vorstellungen durchsetzen könnte? Schauen wir nach Bremen und Rheinland-Pfalz, zwei Bundesländer, die seit unvordenklichen Zeiten von Sozialdemokraten regiert werden. Da müsste man es ja sehen können, nicht wahr? In Bremen ist die SPD seit 80 Jahren am Ruder, in Rheinland-Pfalz seit 35 Jahren.

Ein großes Thema ist im Augenblick das Recht auf Teilzeit. Da wäre es doch interessant zu wissen, wie das in ihren Musterländern geregelt ist. Nehmen wir Bremen. Ein Staatsrat beschließt, dass er nicht mehr arbeiten möchte. Er ist im fortgeschrittenen Alter noch einmal Vater geworden, in der Abwägung zwischen Karriere und Familie entscheidet er sich für die Familie. Löblich. Wäre da nicht der Gehaltsverzicht, der ist natürlich unschön. Also bittet er seine Senatorin, ihn in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Da die beiden ein ausgezeichnetes Verhältnis verbindet, kommt sie seinem Wunsch umstandslos nach.

So ist das mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei politischen Beamten allerdings nicht gedacht. Eigentlich ist das Mittel für den Fall vorgesehen, dass ein Beamter als nicht mehr tragbar gilt oder politisch unerwünscht ist. Aber wir sind in Bremen. „Du warst immer für mich da“, schreibt seine Chefin unserem Staatsrat zum Abschied.

Richten wir den Blick ein wenig weiter südlich. Ein Staatssekretär beschließt, den Job zu wechseln. Ein landeseigenes Unternehmen hat ihm ein lukratives Angebot gemacht. Managergehalt statt Staatssekretärsbezüge, das klingt verlockend. Schade nur, dass die Pensionsansprüche nicht weiter steigen, wenn man in die Wirtschaft wechselt.

Warum also nicht das Beste aus zwei Welten kombinieren, das Gehalt des Managers und die Pension des Staatssekretärs? Gesagt, getan. Weil einem der Staat ja gewissermaßen gehört, macht man das Unmögliche möglich. Der Staatssekretär wird in den Sonderurlaub geschickt, damit die Pension weiterläuft.

Die Freistellung auf Staatskasse währt jetzt seit zwölf Jahren. Und weil wir bei der SPD sind, ist das auch keine einmalige Sache, sondern gängige Praxis. In Bremen reden wir von insgesamt fünf Fällen, in Rheinland-Pfalz von mindestens zweien.

Habe ich schon erwähnt, dass die großzügigen Teilzeitregelungen leider nur greifen, wenn Sie der Partei nahestehen? Ein schöner Grund, in die SPD einzutreten. Wir gehen schwierigen Zeiten entgegen. Wer weiß, wofür das noch einmal gut ist.

© Michael Szyszka

Die Drei-Körper-Theorie

Die Posse um den »Lanz«-Auftritt von Daniel Günther zeigt, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Im Fall des bedrängten Ministerpräsidenten agiert die Justiz maximal großzügig, geht es gegen vorlaute Bürger, gibt’s kein Pardon

Wir Journalisten sollten nicht zu empfindlich sein. Nicht jedes Mal, wenn ein Politiker über uns herzieht, ist die Pressefreiheit in Gefahr.

Außerdem wächst man mit seinen Gegnern. Für den Bundeskanzler Ludwig Erhard waren missliebige Kritiker Pinscher, für den Außenminister Joschka Fischer Fünf-Mark-Nutten. Die Wortgefechte mit Helmut Kohl, Gott hab ihn selig, waren legendär. Wer sich einen Spaß machen will: Bei YouTube einfach „Kohl“ und „Sie sind der dümmste Journalist Deutschlands“ eingeben. Hat das die Reporter von „Spiegel TV“ abgehalten, dem Kanzler nachzustellen? Selbstverständlich nicht.

Der Niedergang des Journalismus als ernst zu nehmende Profession lässt sich auch am Niedergang seiner Gegner ermessen. Ich kann mir nicht helfen, aber ich kann Journalisten, die sich vor Daniel Günther fürchten, nicht wirklich ernst nehmen.

Ich weiß, ich weiß, der Ministerpräsident hat sich im Ton vergriffen. Wäre ich bei dem Onlineportal „Nius“, würde ich mich auch ärgern. Niemand lässt sich gerne als Lügenschleuder bezeichnen. Zumal das nicht stimmt. Auch „Nius“ unterlaufen Fehler, möglicherweise mehr als anderen. Aber dass die Berichterstattung nun völlig faktenfrei sei, wie Günther behauptet, kann ich nicht erkennen. Die meisten Geschichten haben Hand und Fuß. Deshalb sind sie ja für diejenigen, die sich über „Nius“ ärgern, auch so ärgerlich.

Es macht einen Unterschied, ob man als normaler Politiker zum großen Journalisten-Bashing ansetzt oder als Ministerpräsident. Ein Ministerpräsident spricht als Verfassungsorgan, das hat ungleich mehr Gewicht. Allerdings sind wir von dem Tag, an dem aus Kiel der Befehl zum Sturm auf die Redaktionsgebäude unerwünschter Presseorgane ergeht, nach meiner Einschätzung noch etwas entfernt. In der Regel gehen solche Drohungen nicht gut aus – und zwar für die Politiker.

Als der unglückselige Christian Wulff dem „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann damit drohte, jetzt sei aber der Rubikon überschritten, wenn er nicht Ruhe gäbe, dauerte es noch genau 67 Tage, bis nicht Diekmann seinen Job los war, sondern Wulff. Julian Reichelt, der Chef von „Nius“, ist ein Terrier. Notfalls sendet er von Gibraltar oder aus der Tiroler Alpenfestung. Piratensender Gotthard.

Hat Günther als Verfassungsorgan gesprochen, als er bei „Markus Lanz“ saß und über die neuen Medienportale herzog, oder als Bürger und damit Privatperson? Die Frage ist kniffliger, als man denken sollte, wie die Diskussion der letzten Tage zeigt.

Ministerpräsidenten unterliegen Beschränkungen. Wenn sie sich über schlechte Behandlung ärgern, können sie zum Beispiel nicht einfach den Briefkopf der Staatskanzlei verwenden, um sich zu beschweren. Sie dürfen auch nicht ihren Tross bei McDonald’s vorbeischicken, weil ihnen nach einem Big Mac ist. Für alle Dienstfahrten gelten strenge Regelungen. Es gab mal eine Ministerin, die die Flugbereitschaft nutzte, um ihre Tochter in der Schweiz zu besuchen, weil die da halt gerade studierte. Das gab einen Ärger!

Es gilt, die Dinge auseinanderzuhalten. Hat Daniel Günther die Dinge auseinandergehalten? Die Kammer in Schleswig, die über den Talkshow-Auftritt zu Gericht saß, sagt: Ja. Ein wenig misslich für die Richter, dass der Ministerpräsident in Minute 53 der strittigen Sendung ausdrücklich betont, nicht als Bürger im Fernsehstudio zu sitzen, sondern als Ministerpräsident. So war er auch vom ZDF angekündigt worden. So stand es in der sogenannten Bauchbinde, also der Einblendung, die den Zuschauer darüber informiert, wen er da gerade vor sich sieht.

An der Stelle kommt jetzt die Drei-Körper-Theorie ins Spiel. Das Gericht ist in seiner Weisheit zu dem Entschluss gekommen, in Minute 53 habe Günther als Ministerpräsident gesprochen, danach als Parteipolitiker und Privatperson. Als Parteipolitiker ist man freier in dem, was man behaupten darf. Sonst könnte man ja keinen Wahlkampf mehr machen.

Sagen wir so, das Rollenspiel überzeugt nicht jeden. Bei der „Nius“-feindlichen Presse finden es alle super, dass die Richter in Schleswig Daniel Günther rausgepaukt haben. Leute, die sich einen unbestechlichen Blick auf die Wirklichkeit bewahrt haben, kratzen sich eher am Kopf.

Warum der Fall solche Wellen schlägt? Weil viele Menschen in Deutschland das Gefühl haben, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Vermutlich wären sie nachsichtiger, wenn sie den Eindruck hätten, dass sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland schützend vor die Meinungsfreiheit stellen würden.

Aber dieselbe Justiz, die mit großer Spitzfindigkeit den denkbar größten Freiraum für den in Bedrängnis geratenen Ministerpräsidenten aus dem Norden findet, ist plötzlich ganz kleinlich, wenn es um Kritik an Politikern geht.

Eine Tür weiter sitzt dann Richter Dr. Lars Fricke und ordnet die Hausdurchsuchung zwecks Beweismittelsicherung an. Da steht flugs die Polizei in der Tür, weil man in ironischer Absicht eine verbotene Parole benutzt oder sich gegenüber einem Minister im Ton vergriffen hat. Es wird auch nicht unterschieden, ob man als Satiriker oder als Privatmann gesprochen hat. Da gibt es nur noch die Ein-Körper-Theorie.

Wollen wir Politiker, die sich bei jedem Satz auf die Zunge beißen? Ich nicht. Meinetwegen sollen auch Amtsträger verbal über die Stränge schlagen dürfen. Nur dann gleiches Recht für alle. Maximale Meinungsfreiheit, da wäre ich dabei.

Aber das ist genau das, wovor sich Politiker wie Daniel Günther fürchten. Deshalb rufen sie dazu auf, sich gegen die Feinde der Demokratie zusammenzuschließen, wer immer darunter zu verstehen ist. Daher gibt es ständig neue Meldestellen und Strafverfolgungskapazitäten, um den vorlauten Quälgeistern den Mund zu schließen.

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der „Nius“ vertritt, hat jetzt einen längeren Fragenkatalog an die Staatskanzlei in Kiel übermittelt. Welche Ressourcen der Staatskanzlei wurden zur Vorbereitung des Auftritts genutzt, den das Land prozessual als den einer Privatperson definierte? Wurden für die Fahrt zum Studio in Hamburg Kilometerpauschalen oder Betriebskosten auf Basis einer privaten Nutzung gegenüber Daniel Günther oder der CDU Schleswig-Holstein abgerechnet? Wurden die Aufwendungen für den Personenschutz der CDU Schleswig-Holstein anteilig in Rechnung gestellt? Bis Drucklegung dieser Kolumne stand eine überzeugende Antwort aus.

Und dann ist da noch die Sache mit der kleinen Nadel, die Günther während seines Auftritts am Revers trug. Es ist aus der Entfernung nicht so leicht zu erkennen, aber wie es aussieht, handelte es sich um das offizielle Landeswappen. Das wiederum darf nur in offizieller Funktion getragen werden, so regelt es das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein.

Oh Mann, oh Mann, lieber Daniel Günther, kann das sein? Sollten Sie etwa das Gesetz missachtet haben? Das wäre ganz und gar misslich. Dann stände ja nicht nur der Ministerpräsident ohne Hose da, sondern auch das Gericht in Schleswig, das Ihnen bescheinigte, ein Meister des Rollenspiels zu sein.